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Verschärftes Corona-Regelwerk tritt in Kraft

Verschärftes Corona-Regelwerk tritt in Kraft

Foto: Archiv/Symbolbild

Region. Aufgrund der fortdauernd hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Die Maßnahmen sollen laut eigenen Angaben darauf abzielen, die Zahl der Ansteckungen zu senken und die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen. Die neue Verordnung gilt demnach vom 11. Januar bis einschließlich 7. Februar 2021. Am Sonntag hatten sich allein in den Landkreisen Bautzen und Görlitz ingesamt 6.398 Menschen nachweislich mit dem Virus angesteckt. Zum Vergleich: In der genannten Region leben rund 563.000 Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder.

Das ist neu geregelt worden

Wie eine Sprecherin des Sozialministeriums erklärte, haben die aktuellen Regelungen im Wesentlichen Bestand. Neu wurde unter anderem die dringende Empfehlung aufgenommen, nur zwingend notwendige Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) wahrzunehmen und dessen Auslastung auf ein Minimum zu beschränken. Zudem empfiehlt die Staatsregierung, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen sowie ein mobiles Arbeiten einzuräumen.

Solarien und Sonnenstudios sind ab Montag geschlossen zu halten. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen seien die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz, hieß es.

Dresden schränkt zwischenmenschliche Kontakte weiter ein

Des Weiteren verschärft Dresden die Kontaktbeschränkungen. „Erlaubt sind künftig Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand“, teilte das Sozialministerium in einer von ihm veröffentlichten Medieninformation mit. „Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen.“ Dies gelte auch für pflegende Angehörige. Übersetzt bedeutet das: Ein Hausstand darf sich – neben Partner oder Partnerin und bei der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts - nur noch mit einer weiteren Person treffen. Es gibt keine Sonderregel für Kinder mehr. Eine Ausnahme sind so genannte Betreuungsgemeinschaften für Kinder unter 14 Jahren und zu pflegende Personen. Hier dürfen sich künftig zwei Hausstände ohne Begrenzung der Personenzahl treffen, wobei eine geschäftsmäßige Betreuung nicht gemeint ist, sondern die Betreuung in festen Gruppen von Nachbarn oder Familien.

Ferner wurde Kindeswohl fortan als triftiger Grund in das Regelwerk aufgenommen, um unbescholten die Unterkunft verlassen zu können. Dies sei sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre zutreffend.

Abschlussklassen dürfen demnächst wieder zum Unterricht gehen

Die 15-Kilometer-Regel gelte in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.

Ab Montag, 18. Januar, gibt es lediglich für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen, Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) wieder Präsenzunterricht.

Die neue Verordnung lässt sich in ausführlicher Form hier einsehen.

Redaktion / 10.01.2021

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