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Polizei richtet Kontrollbereich um Bautzener Kornmarkt ein

Polizei richtet Kontrollbereich um Bautzener Kornmarkt ein
Die Polizeidirektion Görlitz ordnet mit Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ab sofort (Freitag, den 16. September 2016, 17:00 Uhr) um den Kornmarkt in Bautzen einen Kontrollbereich gemäß Paragraf 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 des Sächsischen Polizeigesetzes an.
 
Dieser gilt für die Dauer von zehn Tagen bis Montag, dem 26. September 2016, um 10:00 Uhr.
 
Zweck des Kontrollbereichs ist die Verhinderung von schweren Straftaten, die in Paragraf 100a der Strafprozessordnung beschrieben sind. Dabei geht es insbesondere um
 
Straftaten der Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch, 
 
des Raubes gemäß Paragraf 249 Strafgesetzbuch, 
 
des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion gemäß Paragraf 308 Strafgesetzbuch sowie 
 
Verstöße gegen das Versammlungsgesetz gemäß Paragraf 28 Sächsisches Versammlungsgesetz.
 
Jeder, der sich innerhalb des angegebenen Bereichs befindet, kann von Polizistenjederzeit angehalten und kontrolliert werden. Dabei können auch die Personalien festgestellt werden. Zur Klärung der Identität kann der Betroffene festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden.
 
Der Kontrollbereich wird wie folgt begrenzt: (siehe angefügte Karte)
 
im Norden durch die verlängerte Steinstraße, die Reichenstraße und die Heringstraße abgekürzt in Luftlinie über die alte Wasserkunst bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege);
 
im Osten durch die Kurt-Pchalek-Straße, die Tuchmacherstraße und die Wallstraße (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege);
 
im Süden durch die Schilleranlagen verlängert bis zur Hauptspree (jeweils einschließlich der Straßen und Gehwege);
 
im Westen durch die Hauptspree inklusive der Friedensbrücke.

 

Quelle: Polizeidirektion Görlitz (tk)

Redaktion / 16.09.2016

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Kommentare zum Artikel "Polizei richtet Kontrollbereich um Bautzener Kornmarkt ein "

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Heinz schrieb am

    Ach diese naiven Gutmenschen, immer immer noch glauben, die armen Asylbewerber, die mit gutem zureden zu überzeugen seien. Wenn ein Hotelbetreiber Angst um seine Gäste haben muß, dann gibt es nur eins, Kontrolle, wer sich nicht benimmt, oder wie geschen die Ausgangssperre (Asylbewerber) nicht beachtet, gleich RAUS aus Deutschland. Bei den Gurmenschen betreibt jeder Volksverhetzung der von den Asylanten verlangt sich so zu benehmen wie es hier üblich ist.

  2. Gert W. Knop schrieb am

    Die Einführung eines Kontrollbereichs ist eigentlich eine gute Sache, aber hier geht es doch sicher wieder um die Feststellung der Identität von Asylbewerbern und wohl weniger um der von Neo-Nazis. Auch diese Maßnahme kann kaum ausreichen, um Übergriffe auf Asylanten- und -heime sicher zu stellen. Wenn endlich die örtliche Polizei nicht rigoros eingreift und gegen alle vorgeht, die sich der Volksverhetzung schuldig machen, ist auch dieser sogenannte Kontrollbereich nur Augenwischerei.

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