Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Rote Karte für Bahntochter

Rote Karte für Bahntochter

Den Bahnhof in Bautzen und viele weitere Haltepunkte in der sächsischen Lausitz werden nach einem Gerichtsbeschluss weiterhin keine Personenzüge der Deutschen Bahn anfahren. Foto: Archiv

Region. Im Streit um die Vergabe von Eisenbahnleistungen im Ostsachsennetz hat das Oberlandesgericht Dresden jetzt eine Entscheidung gefällt. Demnach ist die Bahntochter Start Ostsachsen GmbH auszuschließen. Das teilte am Freitag der Verkehrsverbund ZVON mit. Sprecherin Sandra Trebesius: „Am 31. Januar fand in öffentlicher Sitzung die mündliche Verhandlung zur Vergabe von Eisenbahnleistungen im Ostsachsennetz statt. Heute hat das Gericht seine Entscheidung verkündet: Die Beschwerde der Start Ostsachsen GmbH wird abgewiesen. Damit wird die am 30. Oktober 2018 von der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beschlossene Entscheidung bestätigt.“

Nun würden die Gremien aller beteiligten Aufgabenträger einen neuen Vergabebeschluss herbeiführen. Die Sitzungen zur Beschlussfassung der Aufgabenträger seien bereits anberaumt und finden im März statt.

Hintergrund: Die vier Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE), der Liberecký kraj (LK) und der Ústecký kraj (ÚK) - beabsichtigen, die Leistungen im Ostsachsennetz zum 14. Dezember 2019 neu zu vergeben. Im Ergebnis des vorangegangenen Wettbewerbsverfahrens wolten die Aufgabenträger Ende April 2018 den Zuschlag auf das Angebot der Start Ostsachsen GmbH - eine Tochter der DB Regio AG - erteilen. Gegen diese Entscheidung hatte der unterlegene Bieter, die Länderbahn, die mit ihren Trilex-Triebwagen in der Region verkehrt, vor der Vergabekammer Sachsen ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. Die Vergabekammer Sachsen erließ daraufhin den Beschluss, dass der Zuschlag nicht auf das Angebot der Start Ostsachsen GmbH erteilt werden darf. Dagegen hatte wiederum die Bahntochter Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Dresden eingelegt.

Zum Ostsachsennetz gehören die Strecken Dresden – Bautzen – Görlitz, Görlitz – Bischofswerda, Dresden – Zittau – Liberec, Dresden – Ebersbach – Zittau sowie Liberec – Zittau – Varnsdorf – Seifhennersdorf.

Redaktion / 15.02.2019

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Kommentare zum Artikel "Rote Karte für Bahntochter"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Ulrich schrieb am

    Nein, die Bahn kann dem Trilex nicht verbieten, die Schienen zu nutzen, da es in Deutschland eine Netzneutralität gibt und DB Netz daher verpflichtet ist, jedem EVU mit entsprechender Zulassung neutral Zugang zum Netz zu geben.

  2. helchri schrieb am

    Da die Schienen der DB gehören konnte die DB ja die Trilex verbieten diese zu befahren

Weitere aktuelle Artikel