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Schlagstock zur Verteidigung

Schlagstock zur Verteidigung

Foto:Symbolbild

Oberseifersdorf. Eine Streife des Bundespolizeirevier Zittau kontrollierte in der Ortslage Oberseifersdorf einen polnischen Kleintransporter. Beim Fahrer handelte es sich um einen 50-jährigen Polen. Während der Kontrolle fanden die Beamten rechts neben dem Fahrersitz, griffbereit, einen Teleskopschlagstock. Auf die Frage, warum er den Schlagstock im Fahrzeug habe, antwortete der Fahrer, dass er diesen in Polen „nur“ zur Verteidigung bräuchte. Das Mitführen in Deutschland stellt trotzdem eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Schlagstock wurde vor Ort sichergestellt und nach Abschluss aller Maßnahmen konnte der Pole seine Fahrt fortsetzen.

 

 

Steffen Linke / 09.01.2019

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