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So geht es jetzt beim Kulturhaus weiter

So geht es jetzt beim Kulturhaus weiter

Das Bischofswerdaer Kulturhaus soll in den kommenden Jahren einen grundlegenden Wandel zum Positiven vollziehen.

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Ideen für das Kulturhaus gibt es genug – hier Oliver Thomas von der Bauplanconcept GmbH auf einer Einwohnerversammlung vor mehreren Jahren. Foto: Archiv

Das Strukturwandelprojekt Kulturhaus Bischofswerda ist unlängst aufgrund missverständlicher Aussagen ins Gerede gekommen. Dabei gibt es schon sehr konkrete Vorstellungen von Abläufen und Zeitplänen. 

Bischofswerda. Langsam wird es ernst: Die Stadt Bischofswerda hat die Ausschreibung für die „Objektplanung Gebäude und Innenräume“ des künftigen Kommunal- und Kulturzentrums, besser bekannt als Kulturhaus, veröffentlicht. Der „Oberlausitzer Kurier“ dokumentiert die wichtigsten Eckpunkte.

Was ist die Vorgeschichte?

Das Kulturhaus Bischofswerda wurde 1837-1838 als Schützenhaus erbaut, mehrmals erweitert und zuletzt 1998 saniert. „Gestalterisch prägend sind die aus den 1950er und 1970er Jahren stammenden Um- und Erweiterungsbauten“, heißt es in der von der hpm Henkel Projektmanagement verfassten Aufgabenbeschreibung. Durch seine Größe und die Lage zwischen Goethepark und Stadion präge es das Stadtbild. Nachdem sich ab 2006 eine private Betreibergesellschaft erfolglos an einer multifunktionalen Nutzung versuchte, ging diese 2015 in Insolvenz: „Seitdem steht der Gebäudekomplex leer und es sind ein fortschreitender Verfall der Gebäudesubstanz und erhebliche Vandalismusschäden zu verzeichnen.“ Die Stadt Bischofswerda erstellte ab 2019 ein Nutzungs- und ein Finanzierungskonzept, welche die Grundlage der jetzigen Planungen bilden. „Bis zum heutigen Tag hat das ehemalige Kulturhaus für viele Einheimische eine große emotionale Bedeutung, so dass das Projekt im besonderen Focus der Öffentlichkeit steht“, heißt es. 

Welche Anforderungen stellt der Denkmalschutz?

Das heutige Kulturhaus wurde bereits Anfang der Sechzigerjahre als „Schützenhaus“ in die Denkmalsliste aufgenommen. Laut dieser gilt es als „baugeschichtlich, ortsgeschichtlich und künstlerisch von Bedeutung.“ Dies gelte nicht nur für die Gebäude, sondern auch für die Plastik „Lebensbaum“ und die vier Fahnenstangen als „freiraumgestaltende Elemente.“ 

Eine „überörtliche“ Bedeutung habe das Kulturhaus aber nicht. Bei einer Begehung mit dem Landesamt für Denkmalpflege im September wurde der „Erhalt der zeittypischen Raumstruktur mit Schwerpunkt auf öffentlich zugängliche Bereiche/Besucherbereiche“ als Schwerpunkt genannt. Dazu zählen vor allem der Große Saal mit Deckenkonstruktion und Empore, die Treppenhäuser, das äußere Erscheinungsbild sowie einzelne Ausstattungselemente, wie Türen, Geländer und Lampen. Auch der Kleine Saal werde als denkmalrelevant betrachtet; allerdings sei dessen Erhalt „aus Gründen des Flächenbedarfs“ fraglich.

Welche Nutzungen müssen berücksichtigt werden?

Im künftigen Kommunal- und Kulturzentrum sollen laut Raumprogramm die Stadtbibliothek, der Hort der Grundschule Kirchstraße, verschiedene Ämter der Stadtverwaltung (Familien- und Ordnungsamt, Bauamt, das Archiv) sowie die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Platz finden. Hinzu kommt die kulturelle Nutzung des Großen Saals. Hinsichtlich dieser Nutzungen besteht jedoch ein Flächendefizit von fast 700 Quadratmetern. Dieses soll „unter Hinzuziehung von Flächen im Kellerbereich unter dem großen Saal und/ oder der Schaffung einer zusätzlichen Ebene im kleinen Saal“ ausgeglichen werden. Alternativ sollen „mögliche Optimierungen/Reduzierungen“ des Flächenbedarfs geprüft werden.

Wie sehen der Zeitplan und der Kostenrahmen aus?

Von März bis August 2023 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 (bis zur Entrwurfsplanung) geplant werden. Der Fördermittelantrag soll spätestens Ende September, der Bauantrag im November desselben Jahres eingereicht werden. Der Baubeginn ist laut Ausschreibung für den Oktober 2024 geplant. Die Übergabe an die Nutzer soll demnach im Juli 2026 erfolgen. „Die Übergabe und vollständige Abrechnung des Projektes (Vorlage Verwendungsnachweis) zum 31.12.2026 ist zwingend sicherzustellen“, heißt es.
Der Kostenrahmen beläuft sich auf etwas über 12 Millionen Euro.

Uwe Menschner / 19.11.2022

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