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Stadt treibt offene Forderungen ein

Stadt treibt offene  Forderungen ein

Die Stadt Löbau saß zum 31. Dezember des vergangenen Jahres auf Außenständen in Höhe von circa 600.000 Euro. Nur ein Teil davon befindet sich aber in Vollstreckungsmaßnahmen. Fotomontage

Die Stadt Löbau treibt mehr oder weniger mühselig offene Forderungen, wie zum Beispiel bei der Hundesteuer, Grund- und Gewerbesteuer, Buß- oder Zwangsgeldern, in Größenordnungen ein – und setzt nun dafür auch die Parkkralle ein. 

Löbau.
Jede versäumte Zahlungsfrist beginnt laut Marcus Scholz, Pressesprecher der Stadtverwaltung Löbau, mit der Zusendung einer Mahnung Wenn darauf nicht reagiert wird, erfolgt die Zwangsvollstreckung – unter anderem in Form der Pfändung von Kontoguthaben, Lohn- und Gehalt, möglichem Guthaben beim Zoll (Kfz-Steuer), beweglicher Sachen (zum Beispiel Pkw-Sicherstellung mit der Parkkralle) im Rahmen der Außenvollstreckung durch den Vollstreckungsbediensteten, Zwangsversteigerung von Immobilien oder Beantragung der Erzwingungshaft. „Dabei können je nach Erfolg der Maßnahme mehrere Möglichkeiten bei einem Einzelfall zur Ausführung gelangen“, erklärt er. 

Im Rahmen der monatlichen Mahnläufe werden zwischen 400 und 800 Mahnungen erstellt, bei denen allerdings mehrheitlich eine Zahlung erfolgt, wie er betont. Im Zwangsvollstreckungsverfahren würden sich derzeit etwa 1.600 Fälle befinden. Kulanz gilt laut Marcus Scholz grundsätzlich nicht. Im Einzelfall spielen aber die Höhe der Forderungen, ob Haupt- oder Nebenforderungen, Erstschuldner oder Wiederholungsschuldner bzw. die Bereitschaft zu einer Stundungsregelung eine Rolle. Und wie lange rennt die Stadt Löbau diesen Schuldnern zum Teil hinterher? „Ein solcher Vorgang kann aus den verschiedensten Gründen, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner zum Beispiel umziehen, wegen Amtshilfeersuchen bei anderen Kommunen, um die Säumigen ausfindig zu machen, mehrere Jahre in Anspruch nehmen“, antwortet er. 

Die Stadt Löbau schiebt an Außenständen aufgrund offener Forderungen, Stand 31. Dezember des vergangenen Jahres, circa 600.000 Euro vor sich her. Zur Erklärung: Hier sind nicht nur Forderungen, die sich im Zwangsvollstreckungsverfahren befinden enthalten, sondern jeder fällige Betrag, egal ob mit oder noch ohne Mahnung zum Stichtag.

Daraus ergibt sich laut Marcus Scholz natürlich ein entsprechend hoher Verwaltungsaufwand, der allerdings nicht beziffert werden kann. 

Gegen Schuldnerinnen und Schuldner, die Mehrzahl stammt aus dem privaten Bereich, geht die Stadt Löbau zeitnah und entsprechend der Vorgaben gesetzlicher Möglichkeiten vor, wie er betont. Zu diesem Kreis zählt man ab dem Zeitpunkt, fällige Forderungen nicht einhundertprozentig begleichen zu können. Die größten Einzelschuldnerinnen und -schuldner haben Rückstände im niedrigen fünfstelligen Bereich.

Die Stadt Löbau setzt beim Eintreiben der Forderungen nun auch auf die Parkkralle. Für deren Einsatz existiert keine festgelegte Betragsgrenze. „Das entscheiden wir im jeweiligen Einzelfall“, sagt er. Anwendungsvoraussetzung für diese Maßnahme sei der mehrfach fehlgeschlagene Versuch, Schuldnerinnen und Schuldner wegen einer öffentlich-rechtlichen Forderung persönlich, wie auch schriftlich zu erreichen. Zurzeit geht die Stadt Löbau von einem Fall pro Monat aus. 

„Wie viel der Schuldner für den Einsatz mit Parkkralle, inklusive Abschleppkosten, bezahlen muss, können wir erst sagen, wenn uns entsprechende Rechnungen des dann beauftragten Abschleppunternehmens vorliegen“, erklärt er. Sollten die Säumigen nicht darauf reagieren, droht die Versteigerung des Pkw.

Die Mehrzahl der Zahlungspflichtigen – hier handelt es sich nicht nur um Löbauer – kommt laut Marcus Scholz ihren Verpflichtungen pünktlich nach. Bei etwa fünf Prozent davon sei ein mehr oder weniger langes Zwangsvollstreckungsverfahren notwendig.

 

 

Steffen Linke / 11.02.2020

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