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Störfaktor Mensch am See?

Störfaktor Mensch am See?

Am Bärwalder See sind unterschiedliche tourisitische Interessen miteinander zu verbinden. Hier ein Blick von Klitten auf Boxberg. Foto: T. Scholtz-Knobloch

Bärwalder See. Derzeit befinden sich zwei Verwaltungsverfahren zur Schiffbarkeit des Bärwalder Sees im Umlauf, die für Sprengstoff sorgen. Die von der Landesdirektion Sachsen (LDS) vorgesehene Allgemeinverfügung am Bärwalder See sieht vor, eine zentrale Zone für den Naturschutz einzurichten. De facto ist beabsichtigt, zusätzlich zu den bestehenden Schutzzonen eine zentrale und dauerhafte Schutzzone von 2.000 m (kreisförmig) zu schaffen. Für diese gilt ein komplettes Befahrungsverbot für alle Wasserfahrzeuge. Weiterhin soll der komplette See vom 1. November bis 31. März jeden Jahres für alle Wasserfahrzeuge gesperrt werden. Für die verbleibende Zeit gilt ein Nachtfahrverbot einschließlich der Dämmerungs-zeit. Ausschlaggebend soll laut Anhörungsunterlagen die Einschätzung der zuständigen Naturschutzbehörden auf Grundlage eines Artenschutzgutachtens aus dem Jahr 2018 sein.
„Jenes Gutachten selbst wurde dem Anglerverband ’Elbflorenz’ Dresden e. V. (AVE) als Inhaber des Fischereirechtes und Verfahrensbeteiligten auch auf explizite Nachfrage nicht zur Verfügung gestellt“ beklagt dieser und führt aus: „Als Gründe für die vorgesehenen Maßnahmen führt die LDS das Störungsverbot für europäische Vogelarten und den Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten an.

Ansammlungen einzelner Vogelarten wie Pracht- und Sterntaucher werden hierbei als lokale Population eingeordnet. Nach Auffassung der LDS hat der Bärwalder See für Prachttaucher eine mitteleuropaweite Bedeutung. Demzufolge müssten künftig ’erhebliche Störungen’, zu denen die optische und akustische Wirkung durch die Nutzung von Wasserfahrzeugen zählt, unterbunden werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Wasserfahrzeuge tatsächlich störend wirken, sondern allein die Tatsache, dass es so sein könnte reiche aus, um die geplanten Befahrungsverbote zu rechtfertigen!“

Dieser Entwurf der Allgemeinverfügung käme nach Einschätzung der Angler damit einer „Enteignung des Fischereirechts“ gleich. Der AVE würde als Fischereiausübungsberechtigter in der Ausübung seiner Hegeverpflichtung signifikant eingeschränkt und das Fischereigesetz würde komplett ausgehebelt werden.

„Zudem würde diese Allgemeinverfügung zu einem Wegfall von Planungs- und Investitionssicherheiten (nicht nur für den Anglerverband) führen, was eine massive Gefährdung für die gesamte touristische Entwicklung in der Region nach sich zieht. Die Situation am Bärwalder See, dem größten Gewässer Sachsens, ist ein Präzedenzfall, welcher unter Umständen die gesamte Entwicklung der Bergbaufolgeseen in der Lausitz beeinflusst“, so der Anglerverband ’Elbflorenz’. Und das obwohl im verbindlichen Sanierungsrahmenplan geschrieben stehe: „Der Restsee wird neben seiner Funktion als Wasserspeicher auch für die Freizeit- und Erholungsnutzung zur Verfügung stehen.“

Die Angler forder daher, von allen beabsichtigten Verboten abzusehen, den Bärwalder See dem naturnahen touristischen und erholenden Gemeingebrauch zu entziehen; eine ordnungsgemäße fischereiliche Nutzung zu ermöglichen (auch die Schaffung von fischereilichen Infrastrukturmaßnahmen am Merzdorfer Ufer) und das behördliche Ermessen „ange-messen und verhältnismäßig im Interesse der Bevölkerung“ abzuwägen. Die Angler beteuern: Wir (....) werden uns mit allen Mitteln gegen die drohenden Einschränkungen wehren. Erst haben wir acht Jahre dafür gesorgt, dass es einen guten und artenreichen Fischbestand im Gewässer gibt. Als Dank werden wir zukünftig schlimmstenfalls von den wichtigsten, fischereilich nutzbaren Flächen ausgesperrt!“

Till Scholtz-Knobloch / 16.03.2020

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