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Tattoo überführt "verkehrten Zwilling"

Tattoo überführt "verkehrten Zwilling"

Foto:Symbolbild

Oberseifersdorf. Anhand eines Tattoo`s konnten Bundespolizisten einen Straftäter überführen. Beamte der gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz kontrollierten in Oberseifersdorf einen Audi A4. Der Fahrer des roten Audi wies sich mit einem deutschen Personalausweis und einem Führerschein aus.

Beim Vergleich der Passbilder auf den beiden Dokumenten bezweifelten die Beamten, ob der vor ihnen stehende Fahrer auch tatsächlich der Dokumenteninhaber ist. Eine Überprüfung im Fahndungssystem ergab, dass es unter den Personalien ein Zwillingsbruderpaar gibt, welches sich allerdings durch Tattoos unterscheidet. So war die Wahrheitsfindung nun ganz einfach.

Die Beamten ließen sich ein Tattoo zeigen und stellten fest, dass der „Verkehrte“ vor ihnen stand. Auf die Frage nach dem Warum, antwortete der Ertappte, dass er keinen Führerschein besitzt, sein Bruder schon. Und da sowohl Führerschein als auch Personalausweis einfach so rumlagen, nutzte er die Gunst der Stunde, steckte beides ein und machte sich mit dem Audi auf den Weg. Das Führen eines Fahrzeugs ohne erforderlichen Führerschein stellt eine Straftat dar, für die sich der „falsche“ Bruder nun verantworten muss.

Steffen Linke / 07.01.2019

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