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Unfall nach Flucht vor Polizei

Unfall nach Flucht vor Polizei

Foto: Symbolbild

Zittau. Ein Audi-Fahrer ist in Zittau vor der Polizei geflüchtet und hat einen Unfall verursacht. Der Grund dafür wurde auch schnell klar: Den 32-Jährigen suchte die Polizei bereits per Haftbefehl. Als die Streife des Reviers Zittau-Oberland den A 4 mit brandenburgischen Kennzeichen an der Görlitzer Straße stoppen und kontrollieren wollte, gab dessen Fahrer Gas.

Vor dem Krankenhaus überfuhr er eine rote Ampel und raste in Richtung Weinau. Die Polizisten verfolgten den flüchtenden Wagen bis ins nahe Gewerbegebiet. Am Kreisverkehr an der Drausendorfer Straße verlor der Fahrer die Kontrolle über den Audi und kam von der Fahrbahn ab. Der Pkw blieb auf einer Wiese stehen. Die Beamten nahmen den 32-jährigen Fahrer und seine 30-jährige Beifahrerin vorläufig fest. Das an dem Wagen angebrachte Kennzeichen hatte Ende Dezember 2016 seine Gültigkeit verloren. Zudem verriet ein Schnelltest, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Er hatte zuvor offenbar Crystal konsumiert. Doch damit nicht genug: Der Mann hatte eine gerichtlich verhängte Geldstrafe von rund 800 Euro bis dato noch nicht bezahlt. Die Justiz hatte deswegen einen so genannten Vollstreckungshaftbefehl erlassen. So war es für den Verurteilten nunmehr die letzte Gelegenheit, die geforderte Summe zu begleichen – andernfalls drohte ein einmonatiger Gefängnisaufenthalt. Die Beamten nahmen den Beschuldigten zur Klärung des Sachverhaltes mit zum örtlichen Revier und stellten den Zündschlüssel des Audis sicher. Auch eine Blutentnahme veranlassten sie. Der Verkehrsdienst des Reviers ermittelt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Die 30-jährige Beifahrerin stand nicht im Fokus der polizeilichen Maßnahmen und wurde unverzüglich entlassen. Beide Insassen des Audis blieben bei dem Verkehrsunfall unverletzt. Die geforderte Geldsumme brachte eine Bekannte des Beschuldigten schließlich zum örtlichen Revier, sodass dem 32-Jährigen eine Verhaftung erspart blieb. Ein anderer Freund holte den Zündschlüssel des Audis später bei der Polizei ab.

Die Beamten belehrten ihn, dass der Wagen nicht versichert ist und darum im öffentlichen Straßenverkehr derzeit nicht bewegt, aber abgeschleppt werden darf.

Steffen Linke / 05.01.2018

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