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Unterbringung nicht mehr zeitgemäß

Unterbringung nicht mehr zeitgemäß

In ihrer Ausbildung lernen die Polizeischüler(innen) unter anderem, Spuren zu sichern.

In den letzten Monaten war oft von der Notwendigkeit die Rede, die Polizeihochschule zu erweitern. Neben dem geplanten Personalzuwachs bei der sächsischen Polizei spielen dabei aber auch noch andere Notwendigkeiten eine Rolle, wie eine Petition an den sächsischen Landtag zeigt.

Rothenburg. Ist die Unterbringung der Studenten an der Hochschule der sächsischen Polizei in Rothenburg zeitgemäß oder doch eher verbesserungswürdig?

Diese Frage wirft eine Petition auf, mit der sich der entsprechende Ausschuss des sächsischen Landtages unlängst beschäftigen musste. Dabei kommen die Abgeordneten zu einer zwiespältigen Einschätzung: Es gibt durchaus Mängel, deren Abstellung auch in einem absehbaren Zeitraum geplant ist; jedoch können nicht alle „Wunschträume“ in Erfüllung gehen.

Laut Bericht des Petitionsausschusses bemängelt der Petent, der selbst Student an der Hochschule ist, „dass vier Studenten nur eine Sanitärzelle zur gemeinsamen Benutzung zur Verfügung steht.“ Weiterhin beklagt er „mangelhafte schallschutz- und brandschutztechnische Zustände, fehlende private Rückzugsmöglichkeiten und die mangelhafte Ausstattung in den Sozialbereichen.“ In seiner Beurteilung trifft der Petitionsausschuss zunächst die Feststellung, „dass es keine Verpflichtung der Studenten gibt, eine Unterbringung an der Hochschule in Anspruch zu nehmen.“ Vielmehr stehe es den Studenten frei, entsprechende Angebote des örtlichen Wohnungsmarktes zu nutzen. Zu den beschriebenen Zuständen erklärt der Ausschuss, dass diese „in Teilen zutreffend und bekannt“ seien. Seit Mitte der neunziger Jahre seien die Unterkünfte nicht mehr grundlegend saniert worden. Wörtlich heißt es im Bericht: „Es liegt auf der Hand, dass damit nicht mehr von einer Unterbringung nach aktuellem Standard gesprochen werden kann und eine sichtbare Abnutzung der Räumlichkeiten besteht.“
2014 sei eine „Entscheidungsunterlage“ zur Aufnahme von Sanierungsmaßnahmen an den Unterkunftsgebäuden I und II in den sächsischen Landeshaushalt erarbeitet worden. Diese sehe für Haus I unter anderem die barrierefreie Erschließung durch Einbau eines Aufzugs, die Errichtung von zwei barrierefreien Wohneinheiten sowie den Umbau der Sanitärzellen zur Nutzung durch nur noch zwei Personen vor. Für beide Gebäude wurden Maßnahmen des bautechnischen Brandschutzes sowie die Erneuerung von Wand- und Bodenbelägen vorgeschlagen.

Abschließend heißt es im Bericht des Petitionsausschusses: „Aus fachlicher Sicht wird ein Investitionsvorhaben für die Unterkunftsgebäude am Standort der Hochschule in Rothenburg für erforderlich gehalten und planerisch vorbereitet. Es werden dabei nicht alle mit der Petition beanstandeten Bedingungen behandelt.“ Im Vordergrund stünden der Brandschutz, die barrierefreie Erschließung und die Sanierung der Sanitärzellen in Haus I. Die entsprechenden Maßnahmen seien im Doppelhaushalt 2017/18 verankert, sodass mit der baldigen Umsetzung gerechnet werden könne. Tatsächlich gibt es im Landesetat den Titel „Rekonstruktion Unterkunftsgebäude I und II“, wofür für 2017 und 2018 jeweils 2 Millionen Euro sowie für 2019 1,5 Millionen Euro vorgesehen sind.
 

Uwe Menschner / 12.07.2017

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