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Vom neuen 24-Stunden-Ticket und Pendlerparkplätzen

Vom neuen 24-Stunden-Ticket und Pendlerparkplätzen

Die Nutzung der Park-and-Ride-Parkplätze wie hier an der Straßenbahnendhaltestelle in Weinhübel haben viele Autofahrer bislang noch nicht in ihre Überlegungen mit einbezogen. Foto: Matthias Wehnert

Görlitz. Mit Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Görlitz wurde ein 24-Stunden-Tagestarif für das Parken auf kostenpflichtigen Stellflächen eingeführt. Seit dem Beschluss des Stadtrates vom 30. November 2017 galt es, alle knapp 70 Parkscheinautomaten im Stadtgebiet auf den 24-Stunden-Tarif umzustellen. Neben der Ausstattung mit einer zusätzlichen Taste und der Beschriftung mit den Hinweisen zum Erwerb des Parkscheines, musste insbesondere die Software umprogrammiert werden. Dies leistete der Gemeindliche Vollzugsdienst des Ordnungsamtes in Eigenleistung. Da sich durch kleinere Komplikationen die Umstellung länger als gewünscht hinzog, wurde der 24-Stunden-Parkschein übergangsweise seit Februar im Bürgerbüro der Jägerkaserne angeboten.

Nach erfolgreicher Teststellung wurde die neue Software nun mit dem neuen Tarif auf jeden einzelnen Automaten aufgespielt. Ab sofort ist es daher für jedermann möglich, neben den üblichen Parkscheinen auch den 24-Stunden-Parkschein am Automaten für 10 Euro zu erwerben.

Der 24-Stunden-Tagestarif stellt in der Parkgebührenordnung eine generelle Neuerung dar. Er richtet sich vorrangig an Tagesgäste und Touristen. Der Tarif steht aber selbstverständlich auch Görlitzern und Pendlern offen, wenngleich die Stadt hierzu einräumt: „Dies ist schon aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich.“

Warum gibt es gebührenpflichtige Parkplätze?

Die Stadt erläutert jedoch auch die grundsätzlichen Überlegungen bei der Parkraumbewirtschaftung: Die gebührenpflichtige Bewirtschaftung verfolge zwei Ziele. Zum einen soll durch eine Limitierung der Höchstparkzeit (in Görlitz grundsätzlich 4 Stunden) und die Erhebung von Gebühren auf den vorhandenen Stellplätzen eine Erhöhung der Umschlaghäufigkeit erreicht werden, zum anderen werde die Attraktivität alternativer Stellflächen (Randbereiche, Parkhäuser etc.) sowie des ÖPNV erhöht. Der Tagestarif befreit de facto von der sonst geltenden Höchstparkdauer. Die Höhe der Parkgebühr müsse also sicherstellen, dass hierdurch keine Nachteile für andere Nutzer und insbesondere die Bewohner entstehen. Letzteres sei mit Blick auf die Umsetzung des Parkraumkonzeptes und der damit einhergehenden Aufhebung der bisherigen räumlichen Trennung der Bewohnerparkbereiche und der gebührenpflichtigen Stellflächen von besonderer Bedeutung. Deshalb wurde eine Gebührenhöhe von 10,00 Euro festgelegt.

Wann müssen Parkgebühren entrichtet werden und was kostet das Parken auf den kostenpflichtigen Stellplätzen?
Die Parkstellflächen werden im Tarifgebiet 1 und 2 montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und sonnabends ausschließlich im Tarifgebiet 1 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr kostenpflichtig bewirtschaftet. An Sonn- und Feiertagen ist das Parken generell überall kostenfrei. Wochenendgäste (Samstag/Sonntag), Spätanreisende oder Fahrer , die lediglich am Abend ihr Fahrzeug abstellen, benötigen daher grundsätzlich keinen bzw. nicht zwingend (je nach Abstellort) einen Parkschein.

Tarifgebiet 1
15 Minuten: kostenfrei; je ½ Stunde 50 Cent oder 4 Euro für vier Stunden Höchstparkdauer

Das Tarifgebiet 1 umfasst zurzeit folgende Straßen: Klosterplatz, Klosterstraße, Elisabethstraße, Hospitalstraße (zwischen Jakobstraße und Berliner Straße), Jakobstraße (zwischen Hospitalstraße und Postplatz), Konsulstraße, Marienplatz, Obermarkt, Postplatz, Schützenstraße, Wilhelmsplatz, Berliner Straße, Schulstraße

Tarifgebiet 2
15 Minuten kostenfrei; je ½ Stunde 30 Cent oder 2,40 Euro für vier Stunden Höchstparkdauer
Das Tarifgebiet 2 umfasst die übrigen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet, die mit Parkscheinautomaten ausgestattet sind, insbesondere zurzeit: Demianiplatz, Augustastraße, Bahnhof, Dr.-Friedrichs-Straße, Dresdener Straße, Hartmannstraße, Hospitalstraße (zwischen Krölstraße und Berliner Straße), Jakobstraße (zwischen Bahnhofstraße und Hospitalstraße), Luisenstraße, Salomonstraße.

Gibt es kostenfreie (Pendler-) Parkplätze?
Zwei Park-and-Ride-Plätze mit Umstiegsstellen zum ÖPNV stehen zur Verfügung. Diese befinden sich in Weinhübel (innerhalb der Wendeschleife der Straßenbahn) sowie im Norden der Stadt in Königshufen an der Straßenbahnendstelle Am Wiesengrund.

Weitere Neuigkeiten
In Kürze wird es zudem möglich sein, Parkgebühren mit dem Smartphone oder ähnlichen Geräten zu bezahlen. „Kleingeld zusammensuchen, Ärger mit kaputten Automaten und im schlimmsten Fall ein Knöllchen – dieser Stress soll bald der Vergangenheit angehören“, macht die Stadt diese neue Option schmackhaft. Die Bezahlung mit Münzen bleibt aber auch weiterhin möglich. Der Stadtrat hat in seiner Novembersitzung 2017 Regelungen beschlossen, die es der Verwaltung rechtlich ermöglichen, Handyparken zukünftig anzubieten.

Es soll ein sogenanntes Mehrbetreibermodell zum bargeldlosen Bezahlen der Gebühren eingeführt werden. Die Abwicklung und Verwaltung der Zahlungsvorgänge soll über den Verein „Smartparking-Plattform“ laufen. Der Verein bietet einen für die Stadt Görlitz kostenlosen und anbieteroffenen Zugang zu den auf dem deutschen Markt agierenden Anbietern von Handyparksystemen an. Entsprechende Verträge sind mit den Anbietern bereits abgeschlossen. Derzeit wird am Feinschliff der technischen Infrastruktur zur Kontrolle der mit Mobiltelefonen bezahlten Vorgänge gearbeitet. Danach erfolgt eine Testphase.
„Sobald das Handyparken ’scharf’ geschaltet wird, erfolgt eine umfangreiche Information zur Funktionsweise des Handyparkens vom Ordnungsamt“, teilte die Stadtverwaltung Görlitz am 18. Mai mit. Außerdem änderten die Räte die Parkgebührensatzung insoweit, um den Missbrauch der „Brötchentaste“ über Smartphones auszuschließen.

Eine Beispielrechnung
Für Übernachtungsgäste, die beispielsweise gegen 15.00 Uhr in Görlitz ankommen und am darauffolgenden Tag mittags um 12:00 Uhr abreisen (Aufenthalt 21 Stunden), rechnet sich der 24-Stunden-Parkschein nicht, denn folgende Gebühren würden anfallen:

15.00 bis 19.00 Uhr = 4 Stunden = 4 Euro bzw. 2,40 Euro.
9.00 bis 12.00 Uhr = 3 Stunden = 3 Euro bzw. 1,80 Euro.
Summe = 7,00 Euro bzw. 4,20 Euro
Erst wenn ein Fahrzeug über die Höchstparkdauer von vier Stunden/Tag an ein und derselben Stelle geparkt wird bzw. ein Tagesaufenthalt von mindestens 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr geplant ist, empfiehlt sich der Erwerb des 24-Stunden-Parkscheins.
Das Ordnungsamt der Stadt Görlitz appelliert jedoch ganz grundsätzlich an alle Fahrer, sich mit den verkehrlichen Gegebenheiten in Görlitz vertraut zu machen. Dies betrifft insbesondere das Parken in der Altstadt ausschließlich für Anwohner.

Redaktion / 25.05.2018

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