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Die Walpurgisfeuer warten auf letztes Brenngut

Die Walpurgisfeuer warten auf letztes Brenngut

Wenn sich der Tag am 30. April dem Abend neigt, werden die Feuer – wie hier in Steinbach bei Rothenburg – wieder von Vereinen und der Feuerwehr entzündet. Foto: Till Scholtz-Knobloch

Görlitz. Nachbarschaftlich organisiert sind auf den Dörfern der Niederschlesichen Oberlausitz die Walpurgisfeuer echte Selbstläufer. In der Stadt benötigt das organisatorisch etwas Unterstützung. Vereine, Ortsfeuerwehren und Initiativen, die am 30. April die Feuer entzünden gibt es hier natürlich ebenso – teils begleitet von einem Rahmenprogramm.

Wer jetzt noch Brennmaterial loswerden möchte, hat nur noch wenige Gelegenheiten. In Ludwigsdorf organisiert das Hotel „Dein Gutshof“ ein Feuer an der Neißetalstraße 53 mit Beginn um 18.00 Uhr. Brennmaterial wird noch am 25. April von 10.00 bis 12.00 Uhr sowie am 27. April von 15.00 bis 17.00 Uhr angenommen. Geradezu innerstädtisch richtet auf der Wiese am Rosenhof die Daume und Dorn Reit- und Sportanlagen Rosenhof e. K. ihr Walpurgisfeuer aus, das bereits um 17.00 Uhr beginnt; Anlieferungen sind hier täglich noch bis 29. April zwischen 8.00 und 18.00 Uhr vorgesehen.

In Klein-Neundorf lädt die Ortsfeuerwehr mit dem Ortschaftsrat auf die Fläche Am Schafberg ein. Das Feuer wird um 18.00 Uhr entzündet, Brennmaterial kann bis zum 28. April jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr abgegeben werden. In Kunnerwitz ist der SV Blau-Weiß Deutsch-Ossig mit dem Ortschaftsrat Ausrichter des Feuers neben der alten Sandgrube am Sandweg. Auch hier endet die Annahme am 28. April, nachdem zuvor täglich zwischen 10.00 und 18.00 Uhr Material abgegeben werden konnte. In Klingewalde organisiert der Heimatverein sein Feuer auf dem Lagerplatz an der alten Ziegelei, Beginn ist 17.00 Uhr. Kurzentschlossene können hier noch am 29. April von 13.00 bis 20.00 Uhr sowie am 30. April von 9.00 bis 14.00 Uhr Brenngut anliefern. Die Görlitzer Schützengilde 1377 e. V. lädt zur Schießsportanlage in Weinhübel ein, wo das Feuer um 18.00 Uhr beginnt; eine Annahme von Material ist dort ausschließlich am 25. April von 10.00 bis 12.00 Uhr vorgesehen. Weitere Feuer finden unter anderem beim Kleingärtnerverein „Sonnenland“ am Feldmühlgraben (Beginn 17.00 Uhr, Annahme am 30. April ab 9.00 Uhr), auf der Festwiese in Hagenwerder durch den Ortschaftsrat Hagenwerder/ Tauchritz (Beginn 18.00 Uhr, Annahme am 25. April von 12.00 bis 16.00 Uhr), auf dem Kühlhausgelände in Weinhübel durch den Kühlhaus Görlitz e. V. (Beginn 18.00 Uhr, Annahmen sind bereits nicht mehr möglich) sowie auf der Festwiese am Dorfteich in Schlauroth durch den Heimatverein (Beginn 18.00 Uhr, Annahme vom 25. bis 29. April täglich von 7.00 bis 17.00 Uhr) statt. Die Carari- Event- und Erlebnisgastronomie am Berzdorfer See in Deutsch-Ossig entzündet ihr Feuer um 20.00 Uhr und nimmt Brennbares noch am 25. April von 11.00 bis 13.00 Uhr an.

Die Veranstalter weisen darauf hin, dass keine Abfälle wie Sperrmüll, behandeltes Holz oder Bauholz angeliefert werden dürfen, da deren Entsorgung zusätzlichen Aufwand verursacht. Und das gilt natürlich auch in jedem Dorf zwischen Klitten, Steinbach, Zoblitz und Jauernick-Buschbach, wo der Niederschlesische Kurier mit Infos versorgt.

Eine besondere Bitte hat noch der NABU-Kreisverband Löbau der Redaktion mit auf den Weg gegeben. Der NABU schreibt: „Liegt ein solcher Holzhaufen mehrere Wochen oder gar Monate an einem Ort, zieht er Tiere an. Leider kennen Tiere keinen Kalender und können die Katastrophe, die von einem solchen Holzhaufen ausgeht, nicht erkennen. Gerade für Igel besteht so die Gefahr, in einem solchen Haufen lebendig verbrannt zu werden. Dabei kann diese Gefahr für Tiere mit vertretbarem Aufwand minimiert werden. Wenn der Holzhaufen etwa ein bis zwei Tage vor der Walpurgisnacht noch einmal umgesetzt wird, ist die Gefahr für Tiere deutlich geringer. Diese Bewegung erkennen Tiere, insbesondere Igel, als Gefahr, was sie veranlasst, sich einen neuen Ort als sichere Unterkunft zu suchen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass das Umsetzen eines solchen Holzstapels gesetzlich sogar vorgeschrieben ist und von den jeweiligen Ordnungsämtern teilweise auch zeitnah kontrolliert wird. Bei Nichtbeachtung wird ein Ordnungsgeld verhängt.

Till Scholtz-Knobloch / 25.04.2026

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