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Warum die Brücke nicht größer wird

Warum die Brücke nicht größer wird

An der Bahnbrücke tanzten in den vergangenen Monaten die Bagger Ballett. Doch nicht alle Wünsche erfüllen sich.

Der seit langem angekündigte Neubau der Bahnbrücke über die Neustädter Straße in Bischofswerda ist in vollem Gange. In diesem Zuge ist noch einmal die Frage an den „Oberlausitzer Kurier“ herangetragen worden, warum die lichte Höhe und Weite im Zuge des Neubaus nicht deutlich vergrößert werden.

Bischofswerda. Die geringe Durchfahrtshöhe der Brücken sowohl an der Neustädter als auch an der Süßmilchstraße stellte seit jeher ein Ärgernis und ein großes Manko innerhalb des innerstädtischen Verkehrs dar, teilte diese doch Bischofswerda quasi in zwei Hälften. Auch für den Fahrradverkehr boten die Brücken keine zufriedenstellende Führung. Die vermeintliche Gelegenheit, diesen Missstand abzustellen, wurde und wird im Zuge des Neubaus beider Brücken jedoch nicht genutzt. Doch warum nicht?
Auskunft gibt das Eisenbahnbundesamt (EBA) im Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben: „Mit der Bauwerkserneuerung böte sich zweifelsfrei die Chance, die lichte Höhe und die lichte Weite zu vergrößern, damit auch die Führung von Rad- und Gehwegen verbessert werden kann. Mit Schreiben vom 26. März 2015, unterzeichnet vom damaligen Oberbürgermeister, hat die Stadtverwaltung Bischofswerda nach Beratung im Ausschuss für Technik und Wirtschaft erklärt, dass sie keine diesbezüglichen Forderungen erhebt.“ Der Ausschuss hatte damals beschlossen, die Forderung nach einer – im Zusammenhang mit einer möglichen Ausrichtung der Landesgartenschau stehenden – Aufweitung des Brückenbauwerkes nicht weiter zu verfolgen.

Doch damit war die Sache noch nicht erledigt: „Unbeschadet dessen haben die Beteiligten am 29. August und 28. Oktober 2016 die Sachverhalte bezüglich lichter Höhe und lichter Weite noch einmal ausführlich erörtert“, berichtet das EBA. Dabei habe man festgestellt, dass eine Absenkung der Straße aufgrund des darunter befindlichen Abwasserkanals nahezu ausgeschlossen ist. Auch eine Anhebung der Bahnstrecke wäre aufgrund der Gestaltung des Bahnhofskopfes West nur mit „unverhältnismäßig hohem Aufwand“ möglich gewesen. Die Kosten würden sich auf 1,4 bzw. 1,7 Millionen Euro belaufen. Und weiter: „Die Vergrößerung der lichten Weite hätte gravierende Auswirkungen auf die im Anschluss an die Widerlager beidseitig vorhandenen Stützmauern, verbunden mit der Inanspruchnahme benachbarter Grundstücke, gehabt.“

Immerhin konnte laut EBA mit der Überarbeitung der Bauwerksplanung in Form einer leichten Drehung der Eisenbahnüberführung „die Störwirkung von in den Gehwegbereich hineinragenden Widerlagerecken bzw. Engstellen beseitigt werden.“
In ihrer erneuten Stellungnahme vom Oktober 2017 stimmte die Stadt Bischofswerda den vorgesehenen Dimensionierungen ausdrücklich zu. Damit sieht auch das Eisenbahnbundesamt als Herr des Planfeststellungsverfahrens keine Handhabe mehr: „Die Planfeststellungsbehörde verkennt nicht, dass mit der Errichtung des Bauwerkes in der gewählten Dimensionierung die Chance, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer weiter zu verbessern, nicht großzügiger genutzt wurde. Dies ist jedoch nicht der Vorhabenträgerin anzulasten. Darüber hinaus bestehen auch keine rechtlichen Versagensgründe im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung. Das Vorhaben ist mit den Belangen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs vereinbar.“

Durch die Änderung des Gewölbe- in einen Rechteckquerschnitt verbessere sich die Verkehrssicherheit, da größere Fahrzeuge jetzt auf ihrer Spur bleiben könnten. „Landkreis Bautzen und Stadtverwaltung Bischofswerda haben sich auf Grund der bestehenden Situation an der Neustädter Straße für die Anbindung der südlich der Eisenbahnstrecke liegenden Gewerbestandorte über die neu errichtete Ortsumfahrung B 98 über den Drebnitzer Weg und den Anschluss an den überregionalen Verkehr der BAB 4 entschieden.
Der Lkw-Verkehr bzw. Sonderfahrzeuge mit einer größeren Höhe als 3,5 Meter, z.B. Reisebusse oder Autokrane, benutzen auch die Ortsumfahrung B 98, um in die Innenstadt zu gelangen. Es wird davon ausgegangen, dass Einsatzfahrzeuge der Ortsfeuerwehr Bischofswerda die EÜ Neustädter Straße passieren können, ebenso der benötigte Lieferverkehr sowie die Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Die Routenplanung der Lkw-Navigationsgeräte müsste derartige Einschränkungen berücksichtigen. Als Ausweichroute bei Baumaßnahmen an der Ortsumfahrung steht der Schmöllner Weg zur Verfügung“, so das EBA abschließend.

Uwe Menschner / 04.10.2019

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