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Wenn Wolf zugebissen hat

Wenn Wolf zugebissen hat

In der Wolfsscheune in Rietschen am Erlichthof kann man viel über das Leben des Wolfes erfahren. Foto: Till Scholtz-Knobloch

Region. Zum 1. August hat die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die Rissbegutachtung im Freistaat übernommen. Bisher oblag diese Aufgabe den Landratsämtern und Kreisfreien Städten. Über eine 24-Stunden-Rufbereitschaft ist gewährleistet, dass Meldungen zu mutmaßlichen Rissen an Nutztieren sowie zu toten, verletzten und auffälligen Wölfen rund um die Uhr von einer zentralen Stelle unter Tel.: 035242/6318201 entgegengenommen werden können. Wenn ein Tierhalter seine Nutztiere bei der täglichen Kontrolle tot oder verletzt vorfindet und ein Wolf als Verursacher vermutet wird, sollte er das innerhalb von 24 Stunden melden, damit der Schaden schnell durch einen Rissgutachter aufgenommen werden kann. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Tierhalter eine Entschädigung erhalten können. Gerissene Tiere werden durch den Freistaat zu hundert Prozent entschädigt, sofern der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte und durch den Tierhalter alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Das sind für Schafe und Ziegen ein mindestens 90 Zentimeter hoher Elektrozaun oder ein mindestens 100 cm hoher Festzaun mit einem festen Bodenabschluss.

Till Scholtz-Knobloch / 21.08.2019

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Kommentare zum Artikel "Wenn Wolf zugebissen hat"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Erhard Jakob schrieb am

    Die betreffenden Weiden für Schafe werden sehr oft verändern. Da kann man doch nicht jedes mal eine 90 cm tiefe Gründung für den Zaun bauen.

    Der Staat sollte für den Schutzzaun ganz wenige Anforderungen stellen. Und wenn der Wolf trotzdem den Zaun über- oder unterwunden hat, dann sollte der Tierhalter auch schnell und unbürokratische entschädigt werden.

    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es in Sachsen bzw. Deutschland über 100 Jahre ohne den Wolf ging. Es wäre auch noch viele weitere 100 Jahre ohne den Wolf in dem dicht besiedelten Deutschland gegangen.

  2. falcon schrieb am

    Man kann nur den Kopf schütteln über die Naivität einiger User. Till Scholtz- Knobloch (Verfasser der Nachrichten Alles-Lausitz.de war anscheinend noch nie in einem Wolfspark oder Gehege für wölfe? Vielleicht auch noch nie in einem Zoo od. Ähnlichen Einrichtung. Diese Zäune sind für das entweichen des Grauhundes angelegt. Wie kann es sein das für das ausbrechen aus Gehegen, Zoos u. dergleichen andere Maßstäbe gelten wie für das Einbrechen bei Weidetieren? Oder sollte ich mich so sehr irren? Was soll diese Augenwischerei?

    Natürlich wird das nicht gerne in die Öffentlichkeit getragen, weil unsere Landschaft wie zu Zeiten der DDR aussehen würde.

    MfG

    Kommentar der Redaktion:

    An dieser Stelle hat die Redaktion einen politisch gesetzten Anspruch mitgeteilt und keinen Kommentar verfasst. Das Thema Wolf war schon häufig auch Gegenstand redaktionell umfassenderer Würdigungen, z.B. hier:

    https://www.alles-lausitz.de/das-hohelied-der-wolfsromantik.html

  3. Erhard Jakob schrieb am

    Iris, allerdings bieten Bäume und Hecken den Schafen noch weniger Schutz!

  4. Iris schrieb am

    Ein Zaun mit festem Bodenabschluss zerstört den Artenreichtum der Weidelandschaft, da kleine Tiere nicht mehr darunter hindurchschlüpfen können. 90 cm sind für den Wolf kein Hindernis, die Zäune werden also nur gebaut, um den Anspruch auf die Entschädigung nicht zu verlieren. Es ist eine groteske Verschwendung von Mitteln, die für echten Natur- und Klimaschutz eingesetzt werden könnten, z.B. für das Pflanzen von Bäumen und Hecken, in denen sich Insekten und Vögel ansiedeln könnten.

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