Zittau. Die Oberbürgermeisterwahl aus dem Jahr 2022 in Zittau muss nicht wiederholt werden. Der gewählte Oberbürgermeister bleibt im Amt. Das geht aus Urteilen der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hervor, die über die entsprechende Klage mündlich verhandelte.
Bei der Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Zittau hatte der Gegenkandidat Amtsinhaber Thomas Zenker quasi Wahlmanipulation vorgeworfen. Das Gericht wies sämtliche Klagen ab. Gegen das Urteil kann der Beteiligte binnen eines Monates nach Zustellung des Urteils Rechtsmittel beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, heißt es.
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