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Behörden nach Schwansterben im Landkreis Bautzen alarmiert

Behörden nach Schwansterben im Landkreis Bautzen alarmiert

Schon im Februar 2017 griff die Geflügelpest im Landkreis Bautzen um sich. Auch damals wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen veranlasst. Foto: Archiv

Bautzen. Im Landkreis Bautzen ist in diesen Tagen ein größeres Schwansterben zu beobachten. Wie das Landratsamt am Freitag mitteilte, wurden bereits Ende Februar mehrere verendete Tiere an Teichen bei Deutschbaselitz entdeckt. Bei ihnen sei im Zuge einer Untersuchung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) der hochansteckende Geflügelpesterreger H5N8 festgestellt worden. Darüber hinaus wurden den Angaben zufolge auch anderswo im Kreisgebiet tote Wildvögel gefunden, bei denen der Verdacht auf Geflügelpest besteht. Eine Bestätigung durch das FLI stand zunächst jedoch noch aus.

„Aufgrund des festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest und der damit erhöhten Gefahr einer Übertragung des Influenza-Virus auf Hausgeflügel wird das Gebiet des Landkreises Bautzen nördlich der Autobahn A 4 als Risikogebiet benannt und dort die Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet“, sagte eine Sprecherin der Kreisverwaltung. „Das bedeutet, dass jeder, der im Gebiet des Landkreises Bautzen nördlich der Autobahn Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse hält, dies unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart und des Standortes, bezogen auf die jeweilige Art sowie die bisherige Haltungsform beim LÜVA anzuzeigen hat, sofern dies noch nicht erfolgt ist.“

Auch im Nachbarlandkreis Görlitz wurde inzwischen die Geflügelpest nachgewiesen. Demzufolge gilt für das gesamte Kreisgebiet nördlich der Autobahn A 4, den Berzdorfer See, den Olbersdorfer See und die Neiße einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite ab kommender Woche bis auf Widerruf die Aufstallung von Geflügel, betonte eine Behördensprecherin. Laufvögel seien von diesem Aufstallungsgebot ausgenommen.

In den benannten Risikogebieten dürfen die entsprechenden Tiere in dieser Zeit ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.

Wer wiederum verendete Vögel entdeckt, sollte umgehend die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung über den Fund in Kenntnis setzen. Zudem stehe das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) unter der Rufnummer (03591) 5251-39000 als Ansprechpartner zur Verfügung. Singvögel, Tauben und andere Kleinvögel würden hingegen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersucht, hieß es.

Laut Experten ist Geflügelpest für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Redaktion / 05.03.2021

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