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Bußen, wo Appelle nicht mehr fruchten

Bußen, wo Appelle nicht mehr fruchten

Bei Kontrollen zur Maskenpflicht – hier in der Berliner Straße in Görlitz – wird es künftig eher Bußgelder geben. Foto: M. Wehnert

Görlitz. Der Landkreis Görlitz hat mit Wirkung vom 1. Dezember eine verschärfende Corona-Allgemeinverfügung erlassen. So gilt ab sofort ein Verbot zur Abgabe und zum Konsum von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken in der Öffentlichkeit und eine weitergehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum. Landrat Bernd Lange betonte bei einer Onlinepressekonferenz am 1. Dezember, dass z.B. ein Tragen der Mund-Nasenbedeckung auch in Parkanlagen gerechtfertigt ist, da sich hier wie an anderen belebten Orten immer wieder die Wege der Passanten kreuzen, anders eben als im Vergleich zu einem Waldweg. In der Allgemeinverordnung heißt es u.a.: „Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird auch unter freiem Himmel im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen angeordnet.“ Ferner wird der Betrieb von Einrichtungen der Erwachsenenbildung untersagt – ausgenommen sind berufsbezogene und behördlich angeordnete Bildungsmaßnahmen sowie Onlineangebote. Versammlungen werden auf maximal 200 Teilnehmer beschränkt. Am tiefgreifendsten dürften die Ausgangsbeschränkungen wirken. Denn grundsätzlich ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft „ohne triftigen Grund“ untersagt.

Als triftige Gründe gelten z.B. die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, der Besuch von Bildungseinrichtungen und Kirchen oder tägliche Besorgungen, wobei diese im Kreisgebiet oder den Nachbarkreisen – also Bautzen oder Spree-Neiße – möglich sind. Natürlich ist die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung oder die Wahrnehmung behördlicher Erfordernisse ebenso möglich wie „unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren“ oder „Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung“.
Landrat Bernd Lange stellte jedoch klar: „Bußgeldbescheiden hinterherzulaufen war nicht so unsere Art, das wird sich nun jedoch ändern“. Manches gehe eben nur über das Geld: „Wir werden aber nur da tätig, wo es über einen Appell nicht mehr funktioniert.“ Angesichts der Inzidenzentwicklung könne er sich nicht vorstellen, dass um Weihnachten Zahlen erreicht werden, die Hotelübernachtungen im Kreis auch bei Verwandtenbesuchen erlauben würden.

Im Hinblick auf Kontrollen beim Verlassen von Kreis Görlitz oder den angrenzenden Kreisen stellte Lange jedoch klar. „Das wird man nicht allein am Autokennzeichen festmachen können“. Denn es entscheide letztlich der übliche Aufenthalt und nicht, wo ein Auto angemeldet sei. Vor diesem Hintergrund ist es z.B. auch sinnvoll, eine Bescheinigung des Arbeitgebers mitzuführen, dass eine Fahrt dienstlichen Charakter habe.
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Görlitz betrug am Mittwoch 443,57 und lag damit erheblich über der neuralgischen Grenze von 200.

Till Scholtz-Knobloch / 08.12.2020

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