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Corona-Beschränkungen erreichen Kreistag: Verbandsbeitritt wird vertagt

Corona-Beschränkungen erreichen Kreistag: Verbandsbeitritt wird vertagt

Nichts geht wieder einmal in der Körse-Therme Kirschau. Grund dafür ist diesmal die Corona-Notfallverordnung des Freistaates. Foto: Archiv

Schirgiswalde-Kirschau. Der Landkreis Bautzen wird dem Zweckverband Körse-Therme Kirschau in diesem Jahr als Mehrheitsgesellschafter nicht mehr beitreten. Anders als ursprünglich vorgesehen, ist der Tagesordnungspunkt von der Kreisverwaltung zurückgezogen worden. Eigentlich sollte der Kreistag am heutigen Montag darüber abstimmen, ob der Landkreis künftig bei der Freizeiteinrichtung Regie führt oder nicht.

„Mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus-SARS-CoV-2-Welle sowie einem Schreiben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zur Durchführung von Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse, die analog für die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse gilt, wurden uns Leitlinien für die kommenden Sitzungen an die Hand gegeben, die wir entsprechend umsetzen“, erklärte eine Landratsamtssprecherin auf Anfrage unserer Zeitung. „Eine dieser Leitlinien besagt, dass nur solche Gremiensitzungen stattfinden sollten, die dringend zu beratende und zu entscheidende Angelegenheiten zum Gegenstand haben. Aus diesem Grund wurde die Tagesordnung angepasst und es wurden in der Tat nur die Tagesordnungspunkte stehen gelassen, die unabdingbar sind.“ Der Beitritt zum Zweckverband Körse-Therme Kirschau zähle nicht dazu. Er werde nunmehr in den Kreisausschuss beziehungsweise Kreistag im März 2022 verschoben. Der Schritt wird als notwendig erachtet, um den laufenden Betrieb der Freizeiteinrichtung im Oberland abzusichern.

Sie selbst ist nach kurzem Wiederanlaufen seit dem 22. November abermals geschlossen. Schuld daran sind diesmal die Corona-Bestimmungen aus Dresden. „Sobald es Änderungen und Informationen gibt, werden wir Sie selbstverständlich an dieser Stelle darüber informieren“, lässt sich auf der Internetseite der Körse-Therme nachlesen. „ Die bislang geltende Gutscheinregelung findet weiter ihre Anwendung. Demnach werden die Jahres- und Saisonkarten um die nicht in Anspruch genommenen Monate verlängert. Gutscheine mit Ablaufdatum 2020 sowie die VIP-Cards der Firma FairSpa, die bis zum 25. Juli 2021 bei der Firma FairSpa erworben wurden, können bis zum Beginn der geplanten Sanierung im April 2023 in unserer Therme eingelöst werden. Neue Wertgutscheine erhalten Sie weiterhin hier in unserem Online-Shop. Bitte beachten Sie jedoch beim Erwerb, dass die Gültigkeit zum Beginn unserer geplanten Sanierung zum 30. April 2023 abläuft.“

Roland Kaiser / 06.12.2021

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