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Maskenpflicht in Innenstädten

Maskenpflicht in Innenstädten

Nasen- und Mundschütze sind in den Landkreisen Görlitz und Bautzen nun auch an bestimmten Orten von Innenstädten zu tragen. Das sieht Sachsens neue Corona-Schutzverordnung vor. Foto: Archiv

Region. Damit sich das Corona-Virus hierzulande nicht weiter ungebremst ausbreitet, gelten  ab sofort auch in Sachsen strengere Regeln. Laut der neuen Corona-Schutzverordnung sind in Fußgängerzonen Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. In Bautzen trifft das auf den Hauptmarkt, die Reichenstraße, die Seminarstraße, den Platz vor dem Theater sowie im Stadtteil Gesundbrunnen den Platz der Völkerfreundschaft zu. Das teilte am Montag die Stadtverwaltung mit. Die Maßnahme gelte zunächst bis zum 30. November.

Auch in anderen Städten der Landkreise Bautzen und Görlitz ist auf das Tragen von Schutzmasken zu achten. In Görlitz beispielsweise haben jüngst Ordnungsamt und Polizei die Einhaltung der Vorschriften kontrolliert. Demnach ist in der Neißestadt im Bereich der Berliner Straße, des Postplatzes sowie des Untermarktes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Ordnungsamt der Stadt Görlitz plant diesbezüglich weitere Kontrollen im Stadtgebiet. Die Polizei unterstütze auf Anfrage. Nach Angaben der Polizeidirektion Görlitz herrscht in Fußgängerzonen im Landkreis Görlitz montags bis samstags in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr Maskenpflicht. An Haltestellen gilt diese sogar täglich von 5.00 bis 22.00 Uhr. Verstöße können mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden, hieß es.

In den zurückliegenden Tagen wurden in der Oberlausitz zahlreiche Neuinfektionen registriert. In den Landkreisen Bautzen und Görlitz tragen Behördenangaben zufolge aktuell 2.228 Menschen den Erreger in sich. 91 davon befinden sich im Krankenhaus in stationärer Behandlung.

Redakteur / 02.11.2020

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