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Landkreis lässt Schutzmasken produzieren

Landkreis lässt Schutzmasken produzieren

Nasen-Mund-Schütze wie diesen stellt künftig eine Fabrik in Großschönau her. Damit soll dem mit der Corona-Krise einhergehenden Bedarf im Landkreis Görlitz besser entsprochen werden. Foto: PR

Großschönau. Atemschutzmasken sind ein knappes Gut in Zeiten der Corona-Krise – so auch im Landkreis Görlitz. Dort weiß man sich aber zu helfen. Gemeinsam mit einem Unternehmen aus Großschönau hat sich jetzt die Kreisverwaltung eigenen Angaben zufolge auf die Produktion von textilen und waschbaren Mund-Nasen-Schützen verständigt. Der für die Masken verwendete Stoff sei sowohl geprüft als auch als bakterien- und virendicht einzustufen. Der Antrag für eine entsprechende Zertifizierung wurde gestellt. Das Ergebnis erwartet die Behörde in den kommenden Tagen.

Die zweite Beigeordnete des Landkreises Görlitz, Martina Weber, zeigte sich begeistert vom Ergebnis der Entwicklung: „Ich danke allen am Prozess Beteiligten für die zielorientierte Umsetzung eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Stoff vor Viren und Bakterien schützt, und freue mich, dass die ersten Masken bereits im Gebrauch sind. Ich hoffe, dass sich die Versorgungsengpässe in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Görlitz dadurch minimieren lassen.“ Zur konkreten Bedarfsermittlung sollten am Montag alle ambulanten und stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zwischen Bad Muskau und Zittau angeschrieben werden. Die Koordinierung der Bestellungen erfolge zentral durch das Landratsamt.

Hintergrund: Die Anwendung von Atemschutzmasken wird durch das Robert Koch-Institutes (RKI) empfohlen. Da es aktuell zu einer Knappheit von Mund-Nasen-Schutz- und FFP2-Masken kommt, sei es für die Aufrechterhaltung der Regelversorgung in Einrichtungen des Gesundheitswesens notwendig, Strategien für einen Ressourcen schonenden Einsatz dieser Masken beziehungsweise weiterer persönlicher Schutzausrüstung zu entwickeln. Bei der allgemeinen Behandlung und Pflege von Erkrankten mit unspezifischen akuten respiratorischen Infektionen werde in dieser ausgerufenen Notfallsituation ein Mund-Nasen-Schutz als Hygienemaßnahme für ausreichend gehalten, sofern sowohl die erkrankte als auch die behandelnde beziehungsweise pflegende Person einen solchen tragen. FFP2-Masken seien indes für behandelnde Personen bei Maßnahmen erforderlich, die mit einer Aerosolexposition einhergehen.

Redaktion / 30.03.2020

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Kommentare zum Artikel "Landkreis lässt Schutzmasken produzieren"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Arbeitslos schrieb am

    Alles super und wo kann man welche kaufen, da es Pflicht wird und der Zivilschutz in Deutschland versagt hat !!

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