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Sachsen macht sich locker für den Sommer

Sachsen macht sich locker für den Sommer

Die Freibäder in der Region stehen bereit. Da hierzulande die Inzidenzen stabil unter dem Schwellenwert 100 liegen, dürfen sie in Kürze unter Auflagen öffnen. Möglich macht das die neue Corona-Verordnung. Foto: Archiv/Angela Rößel

Region. Es wird Sommer und mit ihm kehrt ein Stück weit Normalität zurück. Im Zuge des monatelangen Lockdowns und voranschreitender Impfungen geht die Zahl der Neuinfektionen auch in der Lausitz weiter zurück.

Vor diesem Hintergrund hat Sachsens Staatsregierung weitere Lockerungen in die Corona-Verordnung einfließen lassen. Das Regelwerk tritt am kommenden Montag in Kraft. Es gilt vorerst bis zum 13. Juni 2021. Dabei werden nach Angaben des Sozialministeriums die bisherigen Grundsätze für die Unterschreitung beziehungsweise eine Überschreitung von Schwellwerten und der maximalen Bettenkapazität ebenso beibehalten wie die Testauflagen. Ebenso bleiben die Regelungen für die Maskenpflicht bestehen.

Bei einer Inzidenz unter 100 gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen von bis zu zwei Hausständen und in Innenräumen von maximal fünf Personen. Ansonsten dürfen sich zehn Personen versammeln. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen fortan zehn Personen zusammenkommen ohne Beschränkung der Anzahl der Haushalte. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen weiterhin nicht mit.

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 sind folgende Angebote möglich:

Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden öffnen, die einen tagesaktuellen Test vorweisen. Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.

Sport von Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist möglich. Kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen in Gruppen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung ist erlaubt. Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen und Kontaktsport auf Außensportanlagen mit bis zu 30 Personen unter Maßgabe der Kontakterfassung Testpflicht ist erlaubt. Anleitungspersonen beim Sport benötigen grundsätzlich einen tagesaktuellen Test.

Die Öffnung von Freibädern ist mit Kontakterfassung und einem Hygienekonzept zulässig. Besucher müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.

Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen öffnen und unterliegen den gleichen Auflagen wie Freibäder.

Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung sind mit Ausnahme von Schulfahrten ebenfalls möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, eine Kontakterfassung stattfindet und die Gäste einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen.

Stabilisiert sich die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 50 bestehen unter anderem diese Möglichkeiten:

Die Innengastronomie ist mit Kontakterfassung für Besucher zu öffnen. Sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test nachweisen.

Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, fällt die Testpflicht unter anderem in den folgenden Bereichen weg:

für Kunden im Einzelhandel,

Gastronomie und Hotellerie,

Zoos,

botanische Gärten sowie Freizeit- und Vergnügungsparks und

Kulturstätten.

Und was bedeutet die neue Verordnung für Schulen und Kitas?

Unterhalb einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 ist obendrein der Regelbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder möglich. Der Schwellenwert muss dazu im jeweiligen Landkreis oder in der kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten sein. Dann gilt Regelbetrieb am übernächsten Tag. Dieser bedeutet, dass wieder Präsenzunterricht für alle Schüler in allen Fächern und ohne Teilung der Klassen stattfinden kann. In Kitas ist auch wieder Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzeption möglich.

Die neue Verordnung wird zeitnah hier zur Verfügung gestellt.

Redaktion / 26.05.2021

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