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AfD fordert Rücknahme der Allgemeinverfügung

AfD fordert Rücknahme der Allgemeinverfügung

Landkreis. Die AfD-Kreistagsfraktion hat Widerspruch gegen die Corona-Allgemeinverfügung des Landkreises vom 16. Oktober eingelegt. Sie begründet dies gegenüber Landrat Michael Harig wie folgt:

„Die Fraktion erhebt ernste Bedenken hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen der verfügten Maßnahmen auf die physische und psychische Gesundheit der Menschen in unserem Landkreis, vor allem die der Kinder.

Unsere Einschätzung beruht auf den Aussagen der „Great Barrington Declaration“ vom 04.10.2020 zu COVID 19. Diese Erklärung beinhaltet die Erkenntnisse dreier Professoren von Harvard, Stanford und Oxford. Zehntausende Ärzte unterzeichneten sie bisher weltweit. Die meisten der in Deutschland und in unserem Landkreis praktizierten COVID 19-Maßnahmen betrachten wir als reine politische Willkür ohne hinreichende medizinische Rechtfertigung.

Hinzu kommen Bedenken grundsätzlicher demokratischer Art, wie Sie der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Dr. Lars Brocker, kürzlich formulierte: „Das vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppelte Sonderrechtsregime von Corona-Verordnungen gerät zunehmend in Konflikt mit den rechtsstaatlichen Vorgaben der Verfassung, (…) weil weiterhin allein die Exekutive handelt.“ Für die schwerwiegenden Einschränkungen der Grundrechte per Verordnung oder Allgemeinverfügung fehlt aus unserer Sicht jede demokratische Legitimation, Rechtsstaat und Grundgesetz erleiden dadurch schweren Schaden. Wir verlangen daher die Rücknahme der Allgemeinverfügung vom 16.10.2020.“

Pressemitteilung im Wortlaut

In einer parallel verbreiteten Pressemitteilung schreibt der Fraktionsvorsitzende Henry Nitzsche: „Und wieder: Die dunkle Seite der Macht. AfD Fraktion im Kreistag Bautzen legt Widerspruch gegen Allgemeinverfügung ein!

Die Willkür der Kreisverwaltung kennt keine Grenzen! Der Kreistag in seiner letzten Legislatur war Abnickorgan der CDU Hierarchie, jetzt droht die vollkommene Entmachtung als Hauptorgan des Kreises!

Während im Kreistag munter über die Namensgebung von Schulen oder die Aufnahme Minderjähriger aus dem fernen Griechenland und aus dem noch ferneren Afghanistan debattiert wird, bereitet die Kreisverwaltung klammheimlich eine neue Verordnung zum Stillstand des öffentlichen Lebens im Kreis vor: Dem 51. Familienmitglied bei privaten Zusammenkünften, dem 76. Gast bei einer sorbischen Hochzeit und dem sonntägliche Kirchenchor, der ohne Maske singt, alle machen sich strafbar im Sinne der Allgemeinverfügung und werden mit Bußgeldern zum Teil in beträchtlicher Höhe belohnt.

’Und das alles ohne die Beteiligung der jeweiligen Parlamente, darin sehen wir eine schwere Gefährdung der Demokratie,’ so der Fraktionsvorsitzende Henry Nitzsche.

Mit Stand 16.10.2020 waren sieben an Covid 19 erkrankte Patienten in ärztlicher Betreuung, das sind ganze 0,02 Prozent der Einwohner vom Kreis Bautzen. Auch sind wir meilenweit davon entfernt, daß dem Gesundheitssystem die Überlastung drohe. ’Wir sollten uns davor hüten, weiter an der Angst- und Schreckensspirale zu drehen, sondern den Umgang mit Viren aller Art nicht den Reitern aus der Apokalypse zu überlassen!’ so Nitzsche abschließend. Deshalb verlangt die AfD Fraktion im Kreistag Bautzen die Rücknahme der Allgemeinverfügung!“

Anmerkung d. Red.: Die Veröffentlichung im vollen Wortlaut stellt keine Parteinahme für oder gegen die Position der AfD dar. Sie soll es den Leserinnen und Lesern ermöglichen, sich selbst eine Meinung zu bilden.

Redaktion / 26.10.2020

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Kommentare zum Artikel "AfD fordert Rücknahme der Allgemeinverfügung"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Micha schrieb am

    Die AfD ist einfach nur erbärmlich...

  2. Diethold Tietz schrieb am

    Verarmter Kreistag...

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