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Bei Ortsbegehung 32 Tonnen unverzollten Tabak sichergestellt

Bei Ortsbegehung 32 Tonnen unverzollten Tabak sichergestellt

Begehung des Grundstücks in Ostritz Foto: Polizei

Ostritz. In Vorbereitung einer rechtsmotivierten Veranstaltung vom 20. bis 22. April in Ostritz hat die Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz mit Vertretern anderer Ämter sowie der Stadt Ostritz und der Polizei in der Neißestadt an der Bahnhofstraße ein Grundstück begangen. Dieses erfolgte gemeinsam mit einem Vertreter des Objekteigentümers. Hintergrund war die Anzeige einer rechtsmotivierten Versammlung vom 20. bis zum 22. April 2018 auf diesem Areal. Bei der Begehung galt es laut Polizeiangaben, die örtlichen Gegebenheiten genau in Augenschein zu nehmen und zu prüfen, ob die angezeigte dreitägige Versammlung oder Teile dieser aus rechtlicher Sicht stattfinden können. Gleichzeitig diente die Ortsbesichtigung zur Prüfung brandschutz-, umwelt-, hygiene- sowie baurechtlicher Aspekte. Während der Ortsbegehung entdeckten Polizisten in einer zur Nutzung während der Versammlung vorgesehenen Lagerhalle eine Vielzahl an Kartons mit Rauchtabak.

Da der Verdacht einer Straftat im Raum stand, informierte die Polizei den Zoll. Im Ergebnis der weiteren Ermittlungen stellten Mitarbeiter des Dresdener Hauptzollamtes insgesamt 32 Tonnen unverzollten Tabak sicher. Die Prüfung der im Raum stehenden Versammlungsanzeigen seitens der Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz sind noch nicht abgeschlossen.

Hierbei ist die Behörde ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden.

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Das Recht eines jeden, sich friedlich und ohne Waffen versammeln zu können, ist unmittelbar aus dem Grundgesetz abgeleitet und im Wertekanon hoch angebunden. Verschiedenste Urteile höchstrichterlicher Rechtsprechung geben die Richtung auf eine so weit wie möglich uneingeschränkte Ausübung dieses Rechts unmissverständlich vor. Diese Vorgaben sind für das Handeln der Behörden bindend, heißt es.

Auch die Polizei ist neutraler Garant der geltenden Gesetze gegenüber jedermann. Die Polizeidirektion Görlitz bereitet sich derzeit auf den mehrtägigen Einsatz in Ostritz und im Umfeld der Stadt vor. In Abhängigkeit der dann vorliegenden Bescheide der jeweils sachlich zuständigen Behörden zu allen bis dahin angezeigten Versammlungen und Veranstaltungen wird der gesetzliche Auftrag der Polizei klar umrissen sein  – die möglichst störungsfreie Durchführung aller nicht verbotenen Versammlungen und Veranstaltungen zu gewährleisten sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zuge des Versammlungsgeschehens aufrechtzuerhalten.

Bei der Begehung des Grundstücks in Ostritz  galt es laut Polizeiangaben, die örtlichen Gegebenheiten genau in Augenschein zu nehmen und zu prüfen, ob die angezeigte dreitägige, rechtsmotivierte Versammlung vom 20. bis 22 April oder Teile dieser aus rechtlicher Sicht dort stattfinden können.

Steffen Linke / 02.03.2018

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