Ein Ausrutschen ist hier nicht erlaubt

Die Kommune nimmt dem eigentlich doch immer beschworenen mündigen Bürger das Denken ab. Foto: Till Scholtz-Knobloch
Görlitz. Im Winter ist die Benutzung verschiedener Treppen sicher nicht zu empfehlen, doch wieso Treppen witterungsbedingt mitunter aber gleich gänzlich gesperrt sind, konnte die Redaktion nicht wirklich klären. Das Foto zeigt etwa die Treppe am Brautwiesenplatz zur Ebene mit Spielplatz und Schule. „Der Hinweis ’kein Winterdienst’ würde doch im Hinblick auf die Aussage, dass eine Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt (...) völlig ausreichen“, so die Redaktion in einer Anfrage an die Stadt. Durch „Sperrung“ werde das Eigentum der Stadt, das ja ideengeschichtlich auch nur eine Allmende ihrer Bürger darstellen sollte, per se abgeriegelt. Wieso darf der Bürger also nicht selbst entscheiden, ob er sich einer Gefahr aussetzt, war Wesen der Anfrage, deren Antwort dies leider weiter offen ließ. Dr. Sylvia Otto von der Stadt konkretisierte im Grunde nur noch einmal eine Sachstand in erweiterten Worten: „Die Treppe dient als Zugang zum Brautwiesenpark und unterliegt, wie alle weiteren Wege in diesem Park, nicht der Anliegerpflicht zur winterdienstlichen Betreuung gemäß Straßenreinigungssatzung. Die Sperrung dieser Treppe bei vorherrschender Schnee- und Eisglätte ist notwendig und soll deren Benutzung unterbinden.“ Der Bürger darf also eine Gefahr offiziell nicht selbstständig in dem Wissen abwägen, dass er dann auch nicht versichert ist.