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Etwa ein Kilogramm Drogen gefunden

Etwa ein Kilogramm Drogen gefunden

Symbolbild

Zittau. Beamte der Bundespolizei hatten im wahrsten Sinne des Wortes den richtigen Riecher, als sie einen 26-jährigen Deutschen an der Friedrich-Haupt-Straße in Zittau kontrollierten. Sie fanden in der Brusttasche des Mannes einen Tabakbeutel, der verdächtig nach Cannabis roch.

Die Polizisten stellten die mutmaßlichen Drogen sicher. Da sich der junge Mann nicht ausweisen konnte, begleiteten ihn die hinzugerufenen Ordnungshüter des Polizeireviers Zittau-Oberland zu seiner Wohnung. Hier schlug ihnen ein intensiver Marihuana-Geruch entgegen. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Einsatzkräfte etwa ein Kilogramm Pflanzenteile von Hanf und Marihuana, getrocknete Pilze, Hanfsamen sowie mehr von der Tabak-Hanf-Mischung, der der nunmehr Verdächtige zuvor bei sich trug. Die Beamten stellten die verdächtigen Substanzen sicher und nahmen den 26-Jährigen mit auf das Revier. Dort behandelten sie ihn erkennungsdienstlich. Er wird sich nun dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stellen müssen.

Steffen Linke / 04.11.2019

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Kommentare zum Artikel "Etwa ein Kilogramm Drogen gefunden"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. lausbub schrieb am

    @Bene: Ich beantworte gerne Ihre aufgeworfenen Fragen. Um hierzulande strafrechtlich verfolgt zu werden, muss man nicht unbedingt jemanden tatsächlich geschadet haben. Wer durch sein Tun oder Unterlassen einen Straftatbestand verwirklicht und dadurch ein Strafgesetz verletzt, wird öffentlich angeklagt und bei erwiesener Schuld auch verurteilt und bestraft. Das ist geltendes Strafrecht und hat nur wenig mit Drogenpolitik zu tun. Gemäß dem Betäubungsmittelgesetz sind Handel und Besitz bestimmter Drogen grundsätzlich verboten. Wer das Verbot missachtet, macht sich strafbar, ganz einfach. Ein materieller Schaden ist dabei nicht erforderlich. Es gibt auch auch kein Totalverbot von Drogen, wie Sie irrtümlich meinen. Im BtmG ist auch gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen Handel und Verkehr von Drogen gestattet sind und straffrei bleiben. Und zu Ihrer letzten Frage: Eine Geld- oder Freiheitsstrafe soll dem jungen Mann das Unrecht seines Tuns vor Augen führen und eine Verhaltensänderung bei ihm bewirken. Insofern kann eine rechtskräftig verhängte Strafe auch Hilfe für einen Verurteilten sein. Außerdem kann das Gericht im Strafurteil auch sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung anordnen, so z. B. die Unterbringung in einer Heilanstalt für Suchtkranke. So etwas kann dem Betreffenden wirklich helfen, von der Sucht frei zu werden - wenn er es will. Also, vielleicht informieren Sie sich besser, bevor Sie in Ihrem Kommentar deutsches Recht vorschnell als lächerlich bezeichnen.

  2. Erhard Jakob schrieb am

    Bene, Rauschgift, Rauschgifthandel und die dazu gehörige Rauschgift- bzw, Beschaffungskriminalität, ist aus meiner Sicht nicht zum Lachen!

    Wenn Kinder von 10 oder 11 Jahren bereits Rauschgiftabhängig sind, ist das nicht zum Lachen sondern zum Weinen!

    Manche Kinder werden diesbezüglich bereits im Mutterleib vergiftet! Und dann kommt einer der sich hinter einer Maske versteckt und sagt: "Lächerlich!" Naja, ich weiß ja nicht!?!

  3. Bene schrieb am

    Wem hat der junge Deutsche nochmal geschadet, so dass er jetzt ein Strafmaß gleich einer schweren Körperverletzung zu erwarten hat?

    Ach ja, sich selbst.

    Und wie hilft das Totalverbot von Cannabis jetzt beim Umgang? Ach ja, gar nicht. Hat der Mann vielleicht ein Problem mit seinem Cannabiskonsum? Ach egal, eine Geld- oder Freiheitsstrafe wird sicherlich ihm helfen.

    Sorry, aber unsere aktuelle Drogenpolitik ist einfach nur noch lächerlich.

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