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Mieten macht selbst vor Christbäumen nicht halt!

Mieten macht selbst vor Christbäumen nicht halt!

Wenn schon nicht wegwerfen – wieso dann nicht gleich ein Plastikbaum? Foto: Till Scholtz-Knobloch

Mietsysteme und Leasing erobern immer neue Nischen in unserer Gesellschaft und machen nun auch vor Weihnachten nicht halt. So mieten sich immer mehr Menschen einen Weihnachtsbaum, statt eine geschlagene Tanne zu kaufen. Zumindest in Großstädten greift diese Möglichkeit bereits um sich. Aber ist das wirklich sinnvoll? Sascha Schneiderwind, Umweltexperte der ERGO-Versicherungen erklärt, worauf zu achten ist, damit der gemietete Baum tatsächlich ein Plus für die Umwelt darstellt. Welche Rechte und Pflichten die Baum-Mieter haben, weiß Michaela Rassat, Kollegin für den Rechtsschutz.

Kurze Wege für den Baum

Wer sich für einen gemieteten Weihnachtsbaum entscheidet, erhält diesen bei den meisten Anbietern zum Wunschdatum in einem Topf geliefert. Nach den Feiertagen holen sie den Baum wieder ab und pflanzen ihn erneut ein. So lebt der Baum weiter und wandert nicht in den Müll. Wer den Baum online bestellt, sollte auf möglichst kurze Transportwege achten. „Am besten sollte man eine lokale Baumschule oder einen nahegelegenen Forstbetrieb wählen“, erläutert Sascha Schneiderwind. „Sonst entstehen unnötig viel lange Fahrten.“ Auch Qualitätssiegel zur ökologischen Aufzucht, beispielsweise FSC- oder EU-Bio-Siegel, helfen bei der Auswahl.

Ein Mietbaum will gepflegt sein

Damit der gemietete Weihnachtsbaum keinen Schaden nimmt, sollten die Mieter ihn gut pflegen: Dazu den Baum zunächst an einem schattigen, frostfreien und windgeschützten Ort wie der Garage oder dem Hausflur stehen lassen, damit er sich akklimatisieren kann. In der Wohnung sollte er einen Platz möglichst weit entfernt von Heizkörpern finden. Damit der Wurzelballen nicht austrocknet und die Nadeln nicht abfallen, regelmäßig gießen nicht vergessen. Und auf keinen Fall mit Kunstschnee besprühen!

Retoure bei Miet-Bäumen?

Manch einem Mieter erscheint der Baum zu groß oder zu klein, sobald er in der Wohnung aufgestellt ist. Oder er gefällt einfach nicht. Dann hilft ein Blick auf die Homepage des Vermieters: Gibt es Vertragsbedingungen, die Einzelheiten regeln? Und ist dort von Miete oder von Kauf die Rede? Hat der Mieter den Baum vor Ort selbst ausgesucht und selbst transportiert, kann er sich über Nichtgefallen nicht beschweren. „Anders sieht die Sache aus, wenn er den Baum online oder telefonisch bestellt hat und diesen geliefert bekommen hat. In diesem Fall gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen“, erklärt Michaela Rassat. Das Oberlandesgericht Celle hat bereits 2012 entschieden, dass das Widerrufsrecht auch für lebende Pflanzen gilt – Bäume mit Wurzel sind keine verderbliche Ware, die vom Widerruf ausgenommen wäre (Az. 2 U 154/12). Der Kunde kann also den Vertrag widerrufen, ohne besondere Gründe anzugeben – er muss dies nur dem Händler ausdrücklich mitteilen. Dann kann er den Baum zurückschicken. Dies sollte nach den Anleitungen des Händlers passieren, damit der Baum keinen Schaden nimmt. Für Schäden durch unzureichende Verpackung haftet der Kunde. „Nachhaltig ist solch eine Retoure allerdings nicht. Der Mieter sollte also gut überlegen, ob ein Widerruf wirklich notwendig ist“, so Rassat.

Baum kaputt trotz richtiger Pflege?

Die einzelnen vertraglichen Regelungen sind bei den verschiedenen Anbietern von Miet-Weihnachtsbäumen unterschiedlich. Manche bieten an, den Baum ohne Aufpreis zu behalten. „Dann ist davon auszugehen, dass rechtlich ein Kaufvertrag und kein Mietvertrag vorliegt“, erklärt Rassat. „Demnach hätte es keine Folgen, wenn der Baum Schaden nimmt.“ Aber: Kommt der Baum bereits beschädigt beim Kunden an, sind Gewährleistungsansprüche denkbar. Einfacher ist es meist jedoch, sich auf das Widerrufsrecht zu berufen. Andere Anbieter sprechen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich von „Miete“ und sehen dort auch eine Haftung des Kunden für den Fall vor, dass er den Baum zum Beispiel durch die Verwendung von echten Kerzen, Lametta oder einer Baumspitze beschädigt.

Die großen Fragen lauten möglicherweise jedoch: Kommt bei so einem Spiel überhaupt so etwas wie weihnachtliche Stimmung auf? Und gerät Eigentum als solches weiter in Verruf?

tsk / 18.12.2021

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