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Namenstafel für Gefallenen

Namenstafel  für Gefallenen

Bei Rietschen gefallen, in der Kriegsgräberstätte in Niesky begraben: Johann Hainz, der jetzt auf Initiative seiner Tochter auch eine Namenstafel bekam. | Foto: Gottschling

Niesky. Eine schlichte Platte aus schwarzem Stein. Ein Name steht drauf, ein Geburts- und ein Todesdatum. Letzteres so, wie man es annimmt. Denn ganz genau kann niemand mehr sagen, wann Johann Hainz im Frühjahr 1945 gefallen ist.

Als vor ein paar Wochen, im April, Vida Sadjak, die Tochter von Johann Hainz, gemeinsam mit ihrem Mann die deutsche Kriegsgräberstätte auf dem Nieskyer Waldfriedhof besucht hatte, ging damit eine Suche zu Ende, die sie seit frühester Kindheit beschäftigt hat. Als sie im Januar 1945 geboren wurde, bereitete sich ihr Vater hier in der Lausitz auf den Ansturm der roten Armee vor, die bereits bis an die Neiße vorgedrungen war. Irgendwann im Verlauf der Kampfhandlungen fiel Johann Hainz dann in der Nähe von Rietschen und fand seine letzte Ruhestatt auf dem Waldfriedhof in Niesky.

Nur durch Zufall entdeckte Vida Sadjak den Namen ihres Vaters auf einer der Namensplatten, als sie einen Videobericht vom Volkstrauertag 2014 im Internet fand. So kam sie auch in Kontakt mit dem Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster und Gefallener (VKSVG), der die Anlage in Niesky pflegerisch betreut. Nach einigen Telefonaten mit René Gottschling stand einem Treffen nichts mehr im Wege. Der Besuch auf dem Waldfriedhof war dann mit vielen Emotionen verbunden. René Gottschling und Jens Hoffmann vom VKSVG, die gemeinsam mit Oberbürgermeisterin Beate Hoffmann Familie Sadjak begleiteten, konnten der Besucherin  auf der grünen Wiese dank Grablagenverzeichnis die Stelle zeigen, an der ihr Vater liegt.

Blumen, Kerzen und geweihte Erde aus der Heimat brachte Vida Sadjak mit und fragte, ob es möglich sei, an der Stelle eine Namenstafel anzubringen. Diesem Wunsch konnte nun entsprochen werden und so schmückt die Tafel jene Stelle, an der Johann Hainz seine ewige Ruhe gefunden hat.

Redaktion / 15.07.2016

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