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So wählen die Lausitzer

So wählen die Lausitzer

Die Lausitzer konnten per Briefwahl bereits vor dem 26. Mai ihre Stimme abgeben. Foto: TSK

Region. Am 26. Mai sind auch Tausende Lausitzer in den Landkreisen Bautzen und Görlitz dazu aufgerufen, an die Wahlurnen zu schreiten. Dann wird nicht nur ein neues Europaparlament bestimmt. Auch den beiden Kreistagen sowie sämtlichen Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräten steht eine Neubesetzung bevor. Allein im Bautzener Stadtparlament sind 30 Sitze zu vergeben. Die Kandidaten der einzelnen Parteien und Wählervereinigungen stehen auf Listen, die zuvor von ihnen erstellt wurden. Um seinem Favoriten oder mehreren sich zur Wahl stellenden Personen ein Sprungbrett in das jeweilige Gremium zu verschaffen, lassen sich drei Stimmen beliebig auf dem Stimmzettel verteilen. Dabei ist es egal, auf welcher Liste die Kandidaten stehen.

Und so wird schließlich abgerechnet: Alle Stimmen, die für die Kandidaten einer Liste abgegeben wurden, werden am Ende zusammengerechnet. Aus der Gesamtzahl aller für die Kandidaten einer Partei beziehungsweise Wählervereinigung abgegebenen Stimmen wird berechnet, wie viele Sitze die Partei oder Wählervereinigung dann im Stadt-, Gemeinde- oder Ortschaftsrat belegen kann. Auf jeden Fall haben dabei auch Kandidaten eine Chance, die auf den hinteren Listenplätzen rangieren. Denn die Reihenfolge derer, die in das jeweilige Gremium einziehen, entspricht nicht mehr der Listenplätze auf dem Stimmzettel. Die Reihenfolge wird entsprechend der für den einzelnen Kandidaten abgegebenen Stimmen festgelegt.

Anders verhält es sich bei der gleichzeitig stattfindenden Europawahl. „In Sachsen werden insgesamt 40 Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel stehen. Dies sind 16 mehr als bei der letzten Europawahl im Jahr 2014. Der Stimmzettel wird circa 96 Zentimeter lang sein“, weiß Landeswahlleiterin Carolin Schreck. Anders als bei der Bundes- oder der Landtagswahl hat der Wähler nur eine Stimme. Mit dieser kann er sich für die Liste einer Partei oder sonstigen politischen Vereinigung entscheiden. Direktkandidaten in Wahlkreisen gibt es nicht. Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet ausschließlich durch Listenwahl statt. Die Rei-henfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich für die Wahlvorschläge Nummer 1 bis 18 nach dem Ergebnis der letzten Europawahl 2014 im Freistaat Sachsen. Wahlvorschläge von Parteien und Vereinigungen, die im Jahr 2014 nicht an der Europawahl im Freistaat Sachsen teilgenommen haben, sind ab Nummer 19 in alphabetischer Reihenfolge berücksichtigt. Außer den Namen der Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen werden auf dem Stimmzettel auch die Namen von bis zu zehn Bewerbern einer Liste stehen. Insgesamt werden am 26. Mai in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union 751 Abgeordnete für das Europäische Parlament gewählt. Davon entfallen auf Deutschland 96 Abgeordnete.

In Zittau wird zudem ein Bürgerentscheid zur Frage abgehalten, ob sich die Kommune als Kulturhauptstadt Europas 2025 bewerben soll oder nicht. Die Görlitzer haben zusätzlich ein neues Stadtoberhaupt zu wählen.

Wer bereits im Vorfeld seine Stimme abgeben möchte, darf die Briefwahl nutzen. Aufgrund gesetzlicher Fristen ist dies eine Woche vor dem Urnengang nur noch in Ausnahmefällen möglich, wie Experten sagen. Sollte beispielsweise unverhofft ein Krankheitsfall eintreten, können vertrauensvolle Dritte im Auftrag die Wahlunterlagen direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen und dort abholen. Das funktioniert nach Vorlage der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung. Diese landet spätestens 21 Tage vor der Wahl in den Briefkästen der Stimmberechtigten. Die Rücksendung der ausgefüllten Stimmzettel und des unterschriebenen Wahlscheins, der eine Versicherung an Eides statt beinhaltet, sollte rechtzeitig vor dem Wahltag erfolgen. Der Wahlbrief sollte spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei dem angegebenen Empfänger eingehen. Kosten entstehen den Wählern dadurch keine.

Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die Versicherung an Eides statt zu unterzeichnen. Außerdem ist sie zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung bei der Stimmenabgabe des behinderten Wählers erlangt hat.

In Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS) werden für blinde und sehbehinderte Wähler Stimmzettelschablonen für die Europawahl bereitgestellt. Dies hat die Landeswahlleiterin bekanntgegeben.

Auch geistig Behinderte und psychisch Kranke, die betreut werden, sollen nicht länger von Wahlen ausgeschlossen werden. Der Verfassungsgerichtshof hat am 3. Mai im Eilverfahren entschieden, dass dieser Personenkreis an der Wahl am 26. Mai teilnehmen darf.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Roland Kaiser / 22.05.2019

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