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Theatervorhang hebt sich wieder

Theatervorhang hebt sich wieder

Am 15. Januar, 19.30 Uhr wartet das DSVTh im großen Haus mit der Komödie „Der dressierte Mann“ auf. Die Besucher dürfen sich auf einen rasanten Abend voller Gefühlsausbrüche und unumstößlicher Wahrheiten freuen. Pressefoto

Bautzen. Das Deutsch-Sorbische Volkstheater (DSVTh) beendet die staatlich verordnete Zwangspause: Ab dem 15. Januar sollen sowohl im großen Haus als auch im Burgtheater wieder Vorstellungen stattfinden. Darüber informierte in dieser Woche die Sprecherin der Kultureinrichtung, Gabriele Suschke.

„Der Probenbetrieb und die Arbeiten in den Gewerken liefen natürlich weiter. Damit ist es möglich, den Spielbetrieb schnell wieder zu starten“, erklärte sie. Bereits an diesem Wochenende würden die Komödien „Der dressierte Mann“, „Dieter und der Wolf“ sowie „Und ewig rauschen die Gelder“ auf dem Programm stehen. Für die Jüngsten gäbe es unter dem Titel „Ein Schaf fürs Leben“ eine winterliche Geschichte. „Besonders freuen wir uns, dass die zunächst verschobene Premiere ‚Der Reichsbürger‘ am 19. Januar, 19.30 Uhr im großen Haus stattfindet.“ Dahinter verberge sich ein Stück, das an Aktualität und Brisanz nicht zu übertreffen sei. Gabriele Suschke konstatierte in dem Zusammenhang: „Nach fast zwei Monaten der Theaterschließung ist die Freude bei den Kollegen auf und hinter der Bühne groß.“ 

Unter welchen Voraussetzungen die Vorstellungen stattfinden können, dazu vermochte die Mannschaft von Intendant Lutz Hillmann bis zum Redaktionsschluss keine Angaben machen. „Wir warten momentan noch auf die konkreten Bedingungen“, sagte die Sprecherin. Die Länderchefs hatten sich mit der Bundesregierung darauf verständigt, eine 2Gplus-Regel für Kultureinrichtungen zu etablieren. Das bedeutet, dass Geimpfte und als genesen geltende Menschen einen tagesaktuellen Negativtest benötigen, um Theatervorstellungen besuchen zu können beziehungsweise haben sie eine Auffrischungsimpfung nachzuweisen. 

Indes geht aus einem Offenen Brief der Theaterschaffenden hervor, dass sie eine erneute Zwangspause befürchten: „Einen unbeschwerten Kulturgenuss haben wir alle noch anders in Erinnerung, aber Kulturinstitutionen wie die große Mehrheit des inzwischen geimpften Publikums sind verantwortungsbewusst und bereit, diese Auflagen zeitweilig auf sich zu nehmen, um endlich wieder Kultur und Kunst vor Ort im Museum, Kino, Konzertsaal und Theater erleben zu können. Umso ernüchternder ist nun die Rückfalloption, die die Sächsische Staatsregierung im Entwurf der neuen Sächsischen Corona Notverordnung für die Zeit ab 14. Januar vorsieht. Trotz strengster Hygiene-Auflagen, Beschränkung der Öffnung nur auf Geimpfte und Genesene mit Ausnahme der Kinder, FFP2-Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen auf 50 Prozent und nach Quadratmetern sowie maximal
250 zulässigen Zuschauern unabhängig von der Größe des Saales, stehen die Kultureinrichtungen wieder vor der drohenden Schließung und damit einem vierten Kultur-Lockdown.“

Doch was passiert in solch einem Fall mit bereits verkauften Tickets für Vorstellungen, die nicht gespielt werden können? Gabriele Suschke: „Tickets für abgesagte Vorstellungen lassen sich umtauschen beziehungsweise zurückgeben.“

Roland Kaiser / 14.01.2022

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