Von 50 auf 30 km/h reduziert

In Großpostwitz an der Pilgerschänke gilt die Reduzierung montags bis freitags von 7.00 bis 15.00 Uhr. Foto: Uwe Menschner
Landkreis Bautzen. Seit 2016 hat es im Landkreis Bautzen neun Anträge von Kommunen auf Geschwindigkeitsbegrenzungen gegeben. Davon wurde vonseiten der Verkehrsbehörde acht Anträgen zugestimmt, dreien davon mit zeitlicher Befristung. Dies geht aus der Antwort des sächsischen Ministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, Regina Kraushaar, auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) hervor. Der einzige abgelehnte Antrag bezog sich demnach auf den Bautzener Ortsteil Oberkaina, wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit 2020 nachts von 50 auf 30 km/h beschränkt werden sollte. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass keine „unüblichen Lärmwerte“ festzustellen seien.
Bewilligt und umgesetzt wurden die Reduzierungen dagegen (unter anderem) am Pflege- und Seniorenheim Königswartha an der B 96 (50 auf 30, 2019) sowie am Knoten B6/S 110 in Hochkirch (50 auf 30, nur für Lkw, 2021). Bei Letzterem handelte es sich laut Begründung um eine Unfallhäufungsstelle. Wieder aufgehoben wurde die Reduzierung in Neukirch/Lausitz an der Kita Querx Valentin, nachdem eine Querungsinsel errichtet worden war. In Großpostwitz an der Pilgerschänke gilt die Reduzierung montags bis freitags von 7.00 bis 15.00 Uhr bis zur Herstellung einer Querungsmöglichkeit. In Putzkau gilt die Reduzierung an der Containerschule ebenfalls montags bis freitags von 7.00 bis 15.00 Uhr bis Ende 2026.