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Waldbrandgefahr: Ein Funke genügt

Waldbrandgefahr: Ein Funke genügt

Das Waldbrandrisiko durch Zigaretten ist bekanntlich besonders hoch. Quelle: Kaufmann/DJV

Region. Mitte der Woche brannte die Lieberoser Heide in der Niederlausitz bereits auf mehreren hundert Hektar. Auch in der Niederschlesischen Oberlausitz steigt das Brandrisiko zum Wochenende merklich an, insbsondere Richtung Muskauer Heide. Der Deutsche Jagdverband ruft Naturbesucher daher zu besonderer Sorgfalt auf: Offenes Feuer ist ebenso gefährlich wie heiße Katalysatoren von Autos.

Achtlos entsorgte Zigarettenstummel, Grill- und Lagerfeuer oder heiße Katalysatoren von geparkten Autos können leicht einen Brand entfachen. Davon betroffen sind vor allem Wälder und ihre Bewohner: Lebensräume werden zerstört, Wildtiere sterben einen qualvollen Tod. Zum Ende der Woche zeigt der Waldbrand-Gefahrenindex ein hohes bis sehr hohes Risiko. Der Deutsche Jagdverband (DJV) warnt vor offenem Feuer und Rauchen im Wald. Autos sollten zudem nur auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden, da trockenes Gras oder Laub am Wegrand schnell Feuer fangen kann. Zufahrten und Straßen sollten immer frei bleiben, damit Löschkräfte im Ernstfall schnell vor Ort sind.

Das Risiko von Waldbränden durch Glasflaschen und Scherben ist übrigens sehr gering, haben Wissenschaftler herausgefunden. Trotzdem sollten Erholungssuchende Verpackungen aller Art unbedingt fachgerecht entsorgen: Wildtiere verletzen sich schwer an Glasscherben oder scharfkantigen Metallteilen. Drähte und Schnüre werden zur Todesfalle.

Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober besteht in Wäldern vieler Bundesländer ein Rauchverbot. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen und eben auch in Sachsen gilt dies sogar ganzjährig. Waldbrandstatistiken der vergangenen Jahre belegen: Fahrlässigkeit ist neben Brandstiftung eine der häufigsten Ursachen für Waldbrände. Blitzeinschläge sorgen deutlich seltener für Feuer.

Im Falle eines Brandes ist immer die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112, die nächste Polizeidienststelle (Tel.: 110) oder die Forstdienststelle zu verständigen.

Redaktion / 30.06.2019

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