Grünes Licht für den Feuerwehr-Neubau

Das bisherige Gerätehaus entspricht nicht mehr den Anforderungen.
Salzenforst. Der Bautzener Stadtrat hat auf seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Salzenforst als Satzung beschlossen. Damit steht dem Vorhaben – zumindest planungsrechtlich – nichts mehr im Wege. Der „Oberlausitzer Kurier“ nennt die wichtigsten Fakten dazu.
Warum ist der Neubau erforderlich?
„Die Stadt Bautzen benötigt als Träger der Feuerwehr im Westen des Stadtgebiets im Ortsteil Salzenforst einen neuen Standort für ein Feuerwehrgerätehaus“, heißt es in der Planbegründung. Der bisherige Standort an der Handrij-Zejler-Straße entspreche nicht mehr den baulichen, technischen und funktionellen Anforderungen und biete keine Erweiterungsmöglichkeiten, so dass nach einem Alternativstandort gesucht wurde. Im Jahr 2020 fasste der Stadtrat aufgrund der bestehenden arbeitsschutztechnischen- und Sicherheitsmängel einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses.
Wie soll das Gerätehaus beschaffen sein?
Dazu heißt es in der Planbegründung: „Das neue Gebäude soll eine eingeschossige Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen, Lagerräumen sowie einen Sanitär- und Schulungstrakt enthalten.“ Neben dem Gerätehaus entstehen demnach Lagerflächen, etwa 15 PKW-Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Zufahrten, Gehwege und Grünflächen. Die Zufahrt erfolgt von der Salzenforster Straße aus. Das Flachdach soll begrünt werden und zur Installation von Solarelementen geeignet sein. Das alte Gerätehaus, das sich im Eigentum der Stadt Bautzen befindet, wird nach der Errichtung des Neubaus aufgegeben. Im Falle eines Verkaufs sollen der Löschteich und der Spielplatz bei der Stadt verbleiben.
Wie erfolgte die Standortauswahl?
Das neue Gerätehaus soll unmittelbar südlich der Straßenkreuzung in Salzenforst hinter der bestehenden Wohn- und Gewerbebebauung entstehen. Dazu heißt es in der Planbegründung: „Die Suche für den neuen Standort konzentrierte sich auf den zentralen Bereich des Ortsteils Salzenforst entlang der Salzenforster Straße/Handrij-Zejler-Straße, da von hier aus der Einsatzbereich unter Berücksichtigung der Hilfsfristen optimal abgedeckt werden kann.“ Der Standort sollte gut an das Verkehrsnetz angeschlossen sein und ausreichend Platz bieten. Dies sieht die Stadtverwaltung als gegeben an, zudem liegen die erforderlichen Medien und eine Trinkwasserleitung an, und das Flurstück befindet sich in städtischem Eigentum. Derzeit wird das Areal als Ackerland genutzt.
Welche Schutzgüter sind zu berücksichtigen?
Das Plangebiet befindet sich laut Regionalplan in einem „Vorranggebiet Landwirtschaft.“ Aufgrund der Lage und geringen Ausdehnung wird allerdings eingeschätzt, dass das Vorhaben nur geringe Auswirkungen auf dieses Entwicklungsziel hat. Ein Kirschbaum, der als Biotop hätte geschützt werden müssen, fiel im Juni 2023 einem Sturm zum Opfer. Altlasten werden in dem Gebiet nicht vermutet, archäologische Funde gelten allerdings als nicht unwahrscheinlich. Deshalb ist das Vorhaben laut Planfestlegung archäologisch zu begleiten.
Wie steht es um den Lärmschutz?
Dazu trifft der Planentwurf folgende Aussagen: „Trotz der zu erwartenden Überschreitung der Immissionsrichtwerte ... bei Einsatz des Martinshorns sind erhebliche Belästigungen ... nicht zu erwarten. … Zu berücksichtigen ist bei Lärm, der von einem Feuerwehrgerätehaus ausgeht, auch die soziale Adäquanz dieser Immissionen. Insoweit ist zu bedenken, dass die Feuerwehr eine bedeutende gemeindliche Pflichtaufgabe im Bereich des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes erfüllt. Der Sinn des Martinshorns besteht gerade in einer eindringlichen, akustischen Warnung vor einer Gefahrensituation und soll daher als störend empfunden werden.“ Der Einsatz wird relativ häufig erfolgen müssen, da sich die Ausfahrt unmittelbar an einer STOPP-Kreuzung befindet. Überlegungen, die Kreuzung mit einer Ampel auszustatten, wurden verworfen.
Welche Bedenken gibt es?
Im Zuge der Beteiligung gab es drei Bürgereinwände, einer davon mit einer Unterschriftenliste verbunden. Kritik gibt es unter anderem an der befürchteten Lärmbelastung durch den Einsatz des Martinshorns an der Kreuzung sowie an der möglicherweise erhöhten Unfallgefahr. Zudem wird die Versiegelung von fruchtbarer Landwirtschaftsfläche bemängelt und ein Alternativstandort in der Nähe des Kreisverkehrs vorgeschlagen. Außerdem gibt es die Befürchtung, dass dem Vereinsleben in Salzenforst die Grundlage entzogen wird, da der Versammlungsraum im Feuerwehrhaus „nur in Ausnahmefällen“ für gemeindliche Veranstaltungen, wie Wahlen oder Ortschaftsratssitzungen, zur Verfügung stehen soll.
Wie geht es jetzt weiter?
Mit dem Satzungsbeschluss ist der Feuerwehr-Neubau planungsrechtlich gesichert; für die Umsetzung des Vorhabens ist jedoch auch eine gesicherte Finanzierung erforderlich. In seiner Juni-Sitzung fasste der Stadtrat den Beschluss, die weitere Planung zunächst aus Eigenmitteln zu finanzieren, bis die avisierte Förderung durch den Freistaat Sachsen bestätigt ist. Für den Fall, dass die Förderung ausbleibt, müsse über die Realisierung neu entschieden werden.
