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Großer Wahlsonntag in der Region

Großer Wahlsonntag in der Region

In Zittau bewerben sich Thomas Zenker (Zittau kann mehr) und Jörg Domsgen (AfD) um das Amt des Oberbürgermeisters. Fotomontage

Bürger ab dem vollendeten 18. Lebensjahr im Landkreis Görlitz sind am Sonntag, 12. Juni, aufgerufen, einen neuen Landrat zu wählen. Darüber hinaus finden in mehreren Städten und Gemeinden des Altkreises Löbau-Zittau Bürgermeisterwahlen statt. 

Löbau/Zittau.
Generell ist es wichtig, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn: Nur wer wählt, kann auch Einfluss nehmen. Demokratie lebt davon, sich für sie zu engagieren. Mit seiner Stimme kann jeder Einfluss auf die Politik nehmen. Die wiederum nimmt Einfluss auf wichtige Fragen des Alltags.Für die Wahl des Landrates bewerben sich vier Kandidaten: Sebastian Wippel (AfD), Dr. Stephan Meyer (CDU), Kristin Schütz (FDP) sowie der parteilose Sylvio Arndt. Anbei die Bewerber für die Bürgermeisterwahlen im Altkreis Löbau-Zittau: 

Beiersdorf 

Hagen Kettmann (Einzelbewerber)

Bernstadt a. d. Eigen

Markus Weise (Vereinigte Bürgerliste)

Bertsdorf-Hörnitz

Günther Ohmann (Einzelbewerber) 

Dürrhennersdorf 

Cordula Aßmann (Einzelbewerberin) und Daniel Herklotz (Einzelbewerber)

Großschönau 

Frank Peuker (Einzelbewerber), Markus Kranich (CDU), Matthias Hoffmann (Einzelbewerber) und Mario Wächter (Einzelbewerber)

Großschweidnitz 

Jons Anders (Einzelbewerber)

Hainewalde

Wolfgang Karsten Koroschetz (Einzelbewerber) und Marcus Andreas Mory (Einzelbewerber)

Herrnhut

Willem Riecke (Herrnhuter Liste)

Leutersdorf 

Bruno Scholze (Einzelbewerber)

Neusalza-Spremberg

Matthias Lehmann (Einzelbewerber)

Olbersdorf 

Andreas Förster (Einzelberwerber) und Mike Herglotz (Einzelbewerber)

Oppach 

Sylvia Hölzel (Einzelbewerberin)

Ostritz

Thomas Göttsberger (Nichtorganisierte Wählervereinigung
Siedlung NWS) und Stephanie Rikl (Einzelbewerberin) 

Rosenbach

Roland Höhne (Einzelbewerber)

Schönau-Berzdorf a. d. Eigen 

Luisa Wittig ( Sportverein Schönau-Berzdorf e.V.) und Elisa Hänel (Einzelbewerberin)

Schönbach 

Uwe Petruttis (Einzelbewerber)

Zittau

Thomas Zenker (Zittau kann mehr) und Jörg Domsgen (AfD)

Die Wahllokale in den Städten und Gemeinden öffnen von 8.00 bis 18.00 Uhr ihre Pforten.
Die Qual der Wahl haben die Wählerinnen und Wähler quasi nur bei der Wahl des neuen Landrates des Landkreises Görlitz sowie in der Gemeinde Großschönau. 
Wenn keiner der dortigen Kandidaten im „ersten Anlauf“ die absolute Mehrheit aller gültigen abgegebenen Stimmen erreicht, findet am Sonntag, 3. Juli, ein zweiter Wahlgang statt. In diesem Fall würde die einfache Mehrheit entscheiden. 

Ist nur ein oder kein Wahlvorschlag zugelassen worden, kann der Wähler entsprechend Paragraf 43, Absatz 3, des Kommunalwahlgesetzes seine Stimme dem im Stimmzettel aufgeführten Bewerber oder einer anderen Person geben: „Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er entweder den Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise oder eine andere Person durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet.“ Im Regelfall sollte die (vorläufige) Ergebnisermittlung der Bürgermeisterwahl am Wahlsonntag gegen 20.00 Uhr erledigt sein. Im Einzelfall kann es auch mal noch länger dauern.

Alternativer Text Infobild

Landrat Bernd Lange tritt nicht mehr als Landratskandidat an.

Foto: Holger Peschel


Die Auszählung der Landratswahl schließt sich an. Gemeinden, die keine Bürgermeisterwahl haben, zählen also sofort die Landratswahl aus, sodass dort bereits gegen 20.00 Uhr mit Ergebnissen zu rechnen ist. Ein (vorläufiges) Gesamtergebnis der Landratswahl wird kaum vor 22.00 Uhr vorliegen, meint Julia Bjar, Pressesprecherin im Landratsamt Görlitz. 
Als gültig anzusehen ist die Wahl, wenn keine Wahlanfechtung erfolgt, spätestens einen Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung des (endgültigen) Ergebnisses oder sobald vorher eine Bestätigung der Gültigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt. Die Fristen verschieben sich aber bei einer Wahlanfechtung (innerhalb von zwei Wochen nach Ergebnisbekanntmachung) und erst Recht, wenn sich der Wahlanfechtung noch eine Klage anschließt, so Julia Bjar. 

Mit Ablauf der Amtszeit des jeweiligen Vorgängers (Bürgermeister und Landrat) kann frühestens die Gewählte oder der Gewählte das Amt antreten, soweit bis dahin die Wahlprüfung abgeschlossen ist. Die Wahlperiode beträgt unter normalen Umständen sieben Jahre. 

Landrat Bernd Lange tritt nicht mehr als Landratskandidat an: „Ich möchte Sie aber ermutigen, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die neue Landrätin bzw. der neue Landrat trägt in erster Linie die Verantwortung für eine Verwaltung mit 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zugleich hat sie bzw. er Schaden von der Bevölkerung abzuwenden und in Krisensituationen die maßgeblichen Entscheidungen zu treffen. Vor uns liegen große Herausforderungen bei der strukturellen Entwicklung des Landkreises Görlitz. Dabei ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine der größten Chancen für die Region. Wichtig wird sein, alle gleichermaßen mit auf den Weg zu nehmen. Ich glaube, dies ist bisher gut gelungen und sollte auch zukünftig der Schlüssel zum Erfolg sein.“ 
Landrat Bernd Lange wendet sich auch mit einer Videobotschaft an die Bürger des Landkreises Görlitz. Diese ist einsehbar unter https://youtu.be/0yQhhYUNYxA

Steffen Linke / 10.06.2022

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