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Kontaktlose Dinos verspüren große Sehnsucht nach Besuchern

Kontaktlose Dinos verspüren große Sehnsucht nach Besuchern

Einsamer T-Rex an der Zufahrt zum Saurierpark Kleinwelka: Es scheint, als würde der Dino-Riese vor Sehnsucht nach lachenden und neugierigen Besuchern rufen. Foto: RK

Bautzen. Es ist eine verrückte Zeit: Während die Tierparks und Zoos bereits seit Wochen wieder unter bestimmten Voraussetzungen Besucher begrüßen dürfen, muss der Saurierpark am Stadtrand von Bautzen weiterhin der Dinge harren, die da kommen. Das stößt zunehmend auf Unverständnis in den Reihen des Betreibers, der kommunalen Stadtwerke-Holding Beteiligungs- und Betriebsgesellschaft Bautzen mbH (BBB). „Wir haben der Landesregierung unsere Bedenken und Wünsche bezüglich einer baldigen Öffnung mitgeteilt”, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. „Auch haben wir unser Unverständnis hinsichtlich der unterschiedlichen Betrachtung der Zoos und Freizeitparks zum Ausdruck gebracht.” Alle Hoffnungen ruhen nun auf der neuen Corona-Verordnung, die in der Nacht zum Montag in Kraft tritt. „Wir warten auf die angekündigte Rechtsverordnung und erst dann wissen wir, welche Hygienemaßnahmen uns vorgeschrieben werden. Im Anschluss können wir final entscheiden, ob und wann wir den Saurierpark und den Irrgarten wieder öffnen.”

Grundsätzlich geht die Unternehmensführung davon aus, dass auch während der bevorstehenden Saison ein termingebundenes Online-Ticket für einen Besuch beider Einrichtungen erforderlich sein wird. „Voraussichtlich wird der Zutritt für alle Besucher ab sieben Jahren zudem nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Testergebnis gestattet sein”, warf die Sprecherin schon einmal vorsichtig einen Blick voraus.

207.000 Dinoforscher besuchten im vergangenen Jahr allein den Saurierpark. Inwieweit sich an diese Zahl anknüpfen lässt, bleibt abzuwarten. „Wir wünschen uns natürlich, dass nach der Öffnung und den schwierigen zurückliegenden Wochen wieder zahlreiche Besucher zu uns in den Park strömen und eine entspannte und angenehme Zeit in Familie verbringen. Sollten in der neuen Rechtsverordnung keine unerwarteten Auflagen gefordert werden, können wir unser bereits erarbeitetes Hygienekonzept zeitnah beim Gesundheitsamt des Landkreises Bautzen zur Genehmigung einreichen”, versicherte die BBB-Mitarbeiterin. „Sobald wir grünes Licht bekommen und keine Auflagen der Behörde erteilt werden, die eine Nutzung soweit einschränken, dass der Charakter eines Freizeitparkes für Familien nicht mehr gegeben ist und eine wirtschaftliche Betriebsführung noch möglich ist, entscheiden wir über den endgültigen Termin zur Eröffnung der beiden Einrichtungen.”

Um eine Gleichstellung mit Zoos, Tierparks oder botanischen Gärten herbeizuführen, setzt der Betreiber des Saurierparks und des Irrgartens Kleinwelka auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Dieses hatte der Heide-Park Soltau für die Freizeitparkbranche erwirkt. Demnach waren die Richter zu der Überzeugung gelangt, dass das Öffnungsverbot angesichts des erarbeiteten umfassenden Hygienekonzepts das Recht der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit unverhältnismäßig einschränke. Vielmehr würden die eingeleiteten Maßnahmen die Virusverbreitung ähnlich effektiv verhindern wie eine Schließung. Würden diese Maßgaben umgesetzt, könne der Besuch des Freizeitparks – wie der Besuch eines Tierparks oder eines Zoos auch – mit einem Spaziergang verglichen werden. Soweit es an bestimmten Orten zum Verweilen und Warten von Besuchern kommen könne, sei durch das Hygienekonzept sichergestellt, dass sich keine infektionsrelevanten Menschenansammlungen bildeten. „Aktuell gibt es für die sächsischen Freizeit- und Vergnügungsparks keine Öffnungsperspektive und es ist für unsere Branche nicht nachvollziehbar, wo hier der Unterschied sein soll”, betonte die BBB-Sprecherin noch vor Bekanntwerden der neuen Corona-Verordnung. „Sollte unsere Branche in der neuen Rechtsverordnung wiederholt keine Berücksichtigung finden, dann behalten wir uns rechtliche Schritte vor.”

Doch der bedarf es nun womöglich nicht mehr. Mit Inkrafttreten der künftigen, landesweiten Corona-Regeln dürfen auch Freizeit- und Vergnügungsparks wieder öffnen, sobald sich der Inzidenzwert unter 100 stabilisiert hat. Dabei unterliegen sie den gleichen Auflagen wie Freibäder.

Roland Kaiser / 30.05.2021

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