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Perfecta: Insolvenz in Eigenverwaltung

Perfecta: Insolvenz in Eigenverwaltung

Das Amtsgericht Dresden hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung genehmigt.

Bautzen.  Die Geschäftsführung der PERFECTA Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen, des weltweit ältesten Herstellers von Schneidemaschinen mit 86 Beschäftigten, hat Ende Dezember 2025 beim zuständigen Amtsgericht in Dresden Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, den das Gericht nun genehmigt hat. Dies teilt die Kommunikationsagentur tsc.komm im Auftrag der Geschäftsleitung, des vom Gericht bestellten Generalbevollmächtigten und des Sachwalters mit.
„Ziel ist es, im Verlauf des Eigenverwaltungsverfahrens weiter eine Investorenlösung zu sondieren und in diesem Zusammenhang unser Geschäftsmodell strategisch weiterzuentwickeln“, wird Christian Baumann, Geschäftsführer des 1896 gegründeten Unternehmens, das sich seit 1920 auf die Entwicklung und Produktion von Papierschneidemaschinen spezialisiert hat, zitiert .„Eine Nachfolgelösung im Gesellschafterkreis hat mehr Zeit benötigt als geplant. In der Folge konnte die strategische Neuausrichtung und eine damit verbundene Investorenlösung nicht abschließend verhandelt werden“, ergänzt demnach der Generalbevollmächtigte Dirk Eichelbaum. „Grundsätzlich ist die Projektlage positiv, die Aussichten, als kosteneffizienter Technologieführer Maßstäbe zu setzen, sind gut.“ Und Sachwalter Rüdiger Bauch erklärt: „ „Die angestrebte Sanierung bei PERFECTA kann auf der bisherigen Aufstellung des Unternehmens und den bereits eingeleiteten Maßnahmen aufbauen. Das ist eine gute Ausgangslage.“ 

Alle drei versichern, dass der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt wird; Löhne und Gehälter der Beschäftigten seien bis Februar 2026 über das Insolvenzgeld abgesichert. ⋌(PM/UM)

Redaktion / 14.01.2026

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