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Streit um Leitstelle geht vor das Gericht

Streit um Leitstelle geht vor das Gericht

Eine von mehreren Rettungsleitstellen befand sich früher in Löbau. Probleme führten zur verspäteten Inbetriebnahme der neuen Leitstelle in Hoyerswerda. | Foto: Archiv

Region. Der Landkreis Görlitz will den Freistaat Sachsen auf Erstattung der durch die verspätete Inbetriebnahme der Integrierten Rettungsleitstelle (IRLS) Hoyerswerda entstandenen Mehrkosten verklagen. Das Landratsamt geht davon aus, dass dem Kreis durch Versäumnisse des Freistaates ein Schaden in Höhe von circa 783.000 Euro entstanden ist. Insgesamt (zusammen mit dem Landkreis Bautzen) belaufen sich die Forderungen auf circa 1,4 Millionen Euro.

Der Görlitzer Kreistag hat auf seiner jüngsten Sitzung nicht öffentlich über die weitere Verfahrensweise in der Auseinandersetzung mit dem Freistaat Sachsen hinsichtlich der Kostenübernahme für die IRLS beraten und entschieden. Dabei ist der Öffentlichkeit schon seit langem bekannt, dass es dazu heftige Meinungsverschiedenheiten gibt.

Während die Landkreise Görlitz und Bautzen davon ausgehen, dass der Freistaat die Probleme, die zur verspäteten Inbetriebnahme führten, verschuldet hat, weist dieser die Vorwürfe vehement zurück. „Die Träger der Integrierten Rettungsleitstellen haben keinen begründeten Anspruch auf eine Erstattung der Mehrkosten durch den Freistaat“, erklärte Innenminister Markus Ulbig (CDU) im Januar in der Antwort auf eine entsprechende Anfrage des Landtagsabgeordneten Sebastian Wippel (AFD).

Das sieht der Landkreis Görlitz anders. „Der Freistaat hat die von ihm selbst geforderten technischen Voraussetzungen weder planerisch geschaffen noch später termingerecht zur Verfügung gestellt“, heißt es in der von Landrat Bernd Lange (CDU) unterschriebenen Beschlussvorlage, die dem Oberlausitzer Kurier vorliegt. Und weiter: „Eine umfassende, vollständige Planung oder ein ausreichendes und abschließendes Konzept hatte der Freistaat für dieses Leitstellennetzwerk und die angebundenen Systeme zu keiner Zeit.“
Vielmehr seien die neuen Leitstellen in Dresden und Hoyerswerda als „Pilotprojekte“ betrachtet worden, „aus deren Errichtungsprozess der Freistaat erst das für ihn notwendige Erfahrungswissen gewinnen musste.“

Und dabei ging einiges schief. „Der Freistaat hat mehrfach seine Leistungen beziehungsweise die Leistungen der beauftragten Firmen für das Einsatzleitsystem nicht termingerecht bereitgestellt. Alle Technik, die der Freistaat zunächst termingerecht angeboten hatte, war nicht funktionsfähig und notwendige technische Elemente haben gefehlt. Die Software war nicht einsatzfähig“, fasst der Landrat das Dilemma für die Kreisräte zusammen. Die Möglichkeit, eine andere als die vom Freistaat Sachsen vorgegebene Technik zu nutzen, habe nicht bestanden. Die Schlussfolgerung: „Nach rechtlicher Prüfung ist festzustellen, dass es möglich ist, den Freistaat Sachsen auf zurechenbare Verzögerungskosten aufgrund verzögerter Inbetriebnahme der IRLS und dem zusätzlichen Weiterbetrieb der alten Landkreisleitstellen zu verklagen.“

Des Weiteren wirft die Beschlussvorlage ein recht merkwürdiges Licht auf die Zusammenarbeit des Freistaates Sachsen, speziell des Innenministeriums, mit seinen Gebietskörperschaften: „Leider konnten zur weiteren rechtlichen Bewertung der Vorgänge nicht alle Unterlagen eingesehen werden, weil diese vom Freistaat Sachsen nicht herausgegeben werden. Die Unterlagen in der IRLS sind nicht systematisch angelegt. Zum Teil wurden vom Freistaat Unterlagen wegen technischer Geheimhaltungsinteressen als Verschlusssachen definiert.“    

Der Landkreis Bautzen will sich der Klage des Landkreises Görlitz nicht anschließen und auch selbst nicht Klage erheben: „Wir haben beim Freistaat einen Antrag auf Förderung von Mehraufwendungen gestellt. Dieser ist noch nicht entschieden. Derzeit laufen die Abstimmungsgespräche. Diese sowie die Entscheidung über den Fördermittelantrag sollen zunächst abgewartet werden“, erklärt das Landratsamt auf Anfrage.

Uwe Menschner / 02.07.2016

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