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Stromimport aus dem Ausland Ausweg vor Kostenexplosion?

Stromimport aus dem Ausland Ausweg vor Kostenexplosion?

Der Zähler rennt. Kommt die Lösung aus dem Ausland? Foto: Matthias Wehnert

Dresden. „Seit 1998 können Sie als Verbraucher den Stromanbieter mit dem Tarif auswählen, der für Sie am preiswertesten oder zweckmäßigsten ist. Ob der Stromanbieter innerhalb oder außerhalb Deutschlands seinen Geschäftssitz hat, spielt bei der Auswahl selbst keine Rolle“, heißt es auf der Internetseite www.zoll.de unter der Überschrift „Beziehen von Strom“. Die Stromsteuer bei den üblichen deutschen Vertragspartnern wird indirekt über den Lieferanten bezahlt. „Das deutsche Stromsteuerrecht kann jedoch nicht auf einen Stromlieferanten angewandt werden, der seinen Geschäftssitz außerhalb des deutschen Steuergebiets hat. Daher fallen seine Aufgaben und Pflichten Ihnen zu“.

Doch wer halst sich so eine schwierige Materie auf? Der Niederschlesische Kurier hat also einmal beim Hauptzollamt Dresden nachgefragt, das für Dresden und Leipzig, die Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Meißen (ohne Nossen), Nordsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Teile des Landkreises Mittelsachsen sowie weitere einzelne Städte – und mithin etwa 2/3 der Bewohner Sachsens – zuständig ist.

Auf die Fragen: „Wie viele Anträge auf Versteuerung von im Ausland bezogenen Strom sind in Ihrem Zuständigkeitsbereich in diesem Jahr gestellt worden und wie viele erfüllten davon bislang die notwendigen Formalien für eine Genehmigung dieser Transaktion? Wie viele Anträge sind derzeit noch nicht beschieden?“ heißt es: „Im Jahr 2021 lagen beim Hauptzollamt Dresden keine Anträge zum Bezug von Strom von einem ausländischen Stromanbieter vor. Im laufenden Jahr wurden zu dieser Thematik (.) drei Anträge gestellt, welche sich aktuell noch in Bearbeitung befinden. Die besagten Anträge sind im Mai sowie im August bei unserem Hauptzollamt eingegangen.“

Der groben Einordnung, ob es sich bei Antragstellern um Privathaushalte oder klein- bzw. großgewerbliche Bezieher handelt wich das Hauptzollamt unter Berufung auf das Steuergeheimnis aus, wobei die Intention der Frage gerade darin lag herauszulesen, ob ein Privatbezieher sich überhaupt einer so schwierigen Aufgaben stellen kann oder ob er durch immense Hürden schon im Vorfeld faktisch ausgeknockt ist.

Angesichts dreier – noch nicht beschiedener – Anträge scheint sich allenfalls ein Feld für Initiativen aufzutun, in denen Privatbezieher gemeinschaftlichen Stromimport anstreben. Kommt es dazu, hat der Niederschlesische Kurier Interesse, dies redaktionell zu begleiten.

Da Strompreiserträge jedem Anbieter in gleicher Höhe zufließen, explodieren derzeit auch die Einnahmen der Anbieter von Ökostrom trotz staatlicher Förderung, obwohl diese selbst in Zeiten fehlenden Windes (Windräder) oder Wassermangels (Turbinen) nicht zur Deckung einer Grundlast beitragen! Ein Schelm wer Klientelpolitik wittert.

Till Scholtz-Knobloch / 12.09.2022

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