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Wo in der Stadt Zittau Bäume fallen sollen...

Wo in der Stadt Zittau Bäume fallen sollen...

Die Platane auf der Krokuswiese in Zittau ist als Naturdenkmal ausgewiesen und bleibt damit von der Baumfällliste unberührt. Foto: Steffen Linke

Zittau. Der Technische Ausschuss der Stadt Zittau hat in seiner jüngsten Sitzung die diesjährige Baumfällliste zur Kenntnis genommen. Nun steht fest, welche Bäume in der aktuellen Saison gefällt und durch Neupflanzung ersetzt werden müssen. Die Bäume im Stadtgebiet und den Ortsteilen werden regelmäßig (ganzjährig) gepflegt, erhalten sogenannte Pflege- und Erziehungsschnitte. Größere Maßnahmen werden dabei vorrangig außerhalb der Schutzzeit in den Wintermonaten durchgeführt. Besonders einschneidend und teils weithin sichtbar sind notwendige Fällungen. Wenn das Lebensalter eines Baumes erreicht ist, wenn er durch Trockenheit oder Schädlingsbefall zu großen Schaden genommen hat oder hin und wieder auch, wenn ein Baum einer notwendigen Baumaßnahme im Weg steht, muss der Baum gefällt werden, so Kai Grebasch, Pressesprecher in der Stadtverwaltung Zittau.

Besonders innerhalb des denkmalgeschützten Grünen Rings werden die gefällten Bäume in der Regel eins zu eins ersetzt. Auch alle weiteren Fällungen werden nach Möglichkeit standortnah ersetzt. In Einzelfällen kommt es aufgrund des Leitungsbestandes bzw. nachträglich errichteter Bauwerke zu Standortverschiebungen. Auch spielt die Naturverjüngung eine Rolle, das heißt, dass die gefällten Bäume durch natürlichen Nachwuchs bereits ersetzt wurden. Laut Baumfällliste sollen unter anderem vier abgestorbene Eschen und Erlen am Burgmühlgraben im Bereich der Gaststätte Burgteich gefällt werden. Die Stadtverwaltung Zittau weist bei dieser Gelegenheit nochmals auf die seit März 2022 neu geltende Gehölzschutzsatzung hin. Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Gehölzbeseitigung wurde von drei auf sechs Wochen erhöht. Des Weiteren sind seit der Einführung der neuen Satzung alle Bäume mit einem Stammumfang von 100 Zentimeter, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden, genehmigungspflichtig. Dazu gehören nun auch Nadelbäume, Birken, Pappeln, Baumweiden sowie Obstbäume. Diese waren gemäß der alten Baumschutzsatzung bisher vom Schutz ausgenommen. Rückfragen können gern per E-Mail an stadtgruen@zittau.de gerichtet werden. Die aktuelle Fällsaison endet am 28. Februar 2023. „Wir bitten darauf zu achten, dass Anträge auf Gehölzbeseitigung rechtzeitig zu stellen sind“, so Kai Grebasch.

Redaktion / 21.12.2022

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