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Geflügel im Landkreis Görlitz wird teilweise „aufgestallt“

Geflügel im Landkreis Görlitz wird teilweise „aufgestallt“

In der Görlitzer Innenstadt wird bereits auf die Gefahr hingewiesen. Foto: Matthias Wehnert

Landkreis Görlitz. Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Nachweisen des laut Kreisverwaltung „hochpathogenen aviären lnfluenza-AVirus (HPAIV) bei Wildvögeln“ geht dieser von einem weiteren Auftreten von HPAIV im Wildvogelbestand in der Region aus. Im November wurden auf einem Teich in der Nähe von Rietschen tote Schwäne gesichtet, die nach Untersuchung am nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) positiv auf den Erreger der Geflügelpest HPAI H5N1 getestet worden sind.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Kreises ordnet daher für die Teichgruppen Rietschen und Daubitz und das Teichgebiet Niederspree, den Berzdorfer See, den Olbersdorfer See, den Bärwalder See, den Quitzdorfer Stausee und die Neiße einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite, die Aufstallung von Geflügel an. Dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Laufvögel sind von diesem Aufstallungsgebot ausgenommen. Sämtliches Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten. Darüber hinaus weist das LÜVA dringend auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und der gesetzlichen Verpflichtungen für Geflügelhalter hin. Diese sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung unter Angabe der Tierzahl, Tierart und des Standortes beim Veterinäramt Görlitz anzuzeigen, auch Hobbyhalthaltungen. Sollten innerhalb von 24 Stunden mehr als drei Tiere oder mehr als zwei Prozent des Bestandes sterben, so muss der Tierhalter unverzüglich einen Tierarzt hinzuzuziehen und die Geflügelpest durch geeignete Untersuchungen ausschließen lassen. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der von der Stallpflicht betroffenen Gebiete ist unter gefluegelpest.landkreis.gr zu finden.

Till Scholtz-Knobloch / 27.11.2021

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