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Gemeinde plant neues Gewerbegebiet für Singwitz

Gemeinde plant neues Gewerbegebiet für Singwitz

Das Plangebiet umfasst eine Fläche, die sich nordöstlich an die Ortslage Singwitz anschließt und derzeit vor allem zur Lagerung genutzt wird.

Singwitz. Die industrielle Tradition auf dem Gelände der früheren Mähdrescherwerke im Oberguriger Ortsteil Singwitz soll zumindest in Teilen wieder aufleben. Wie aus der Begründung für den von der Gemeinde Obergurig aufgestellten Bebauungsplan „Bautzener Blick“ hervorgeht, will ein bereits auf dem Areal ansässiges Unternehmen, das Masten von Hochspannungsleitungen mit einem Schutzlack versieht, seine Tätigkeit intensivieren und den Standort erweitern. 

„Die Gemeinde Obergurig unterstützt die Absicht des Unternehmens, weil dadurch eine traditionell gewerblich genutzte Fläche reaktiviert wird und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden können“, heißt es weiter in der Begründung. Der vorhandene Bestandsschutz erlaube jedoch keine Intensivierung und Erweiterung, deshalb sei ein Planverfahren nötig. Das Plangebiet umfasst eine Fläche, die sich nordöstlich an die Ortslage Singwitz anschließt. Ab 1928 hatte die in Kleinboblitz gegründete Firma Raussendorf dort produziert, 1948 entstand der Volkseigene Betrieb Kombinus, der 1951 in „Fortschritt“ umfirmierte und zu den Leitbetrieben des gleichnamigen Landmaschinen-Kombinats zählte. Nach 1990 nutzten verschiedene Nachfolgeunternehmen das Areal, zuletzt von 2013 bis 2016 die SIT GmbH. Derzeit werden dort Masten bzw. Teile davon gelagert. (Quelle der historischen Angaben: StadtLandBREHM, Königs Wusterhausen). Die Flächen sind größtenteils versiegelt und teilweise mit Hallen überbaut. An den Rändern ragen Gehölzstreifen in das Gelände hinein.

Planziel ist laut der Gemeinde Obergurig die Ausweisung eines Gewerbegebietes, wobei die Nutzung in der Nähe der Wohnbebauung aus Gründen des Immissionsschutzes eingeschränkt werden soll. Begleitend soll ein Schallgutachten erstellt werden. Einzelne Baufelder sollen durch Grünstreifen voneinander abgegrenzt werden, wofür die bereits vorhandenen Gehölze genutzt werden. Die Erschließung erfolgt von Norden über die Wilthener Straße. Gravierende Auswirkungen auf Schutzgüter werden aufgrund der Vorbelastung nicht erwartet, während der Bauzeit könne es jedoch zu Lärm- und Staubbelastungen kommen. 

(UM) / 18.04.2024

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