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Schiff ahoi auf dem Berzdorfer See!

Schiff ahoi auf dem Berzdorfer See!

Unweit der Blauen Lagune wartet die MS Oberlausitz darauf, ihren Fahrgastbetrieb aufzunehmen. Foto: M. Wehnert

Görlitz. Die Landesdirektion Sachsen hat mit Allgemeinverfügung vom 9. August den Berzdorfer See dauerhaft für die Schifffahrt freigegeben.

„Mit der Allgemeinverfügung wurde ein dauerhafter und verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen, mit dem Kommunen und Investoren Planungssicherheit bei der weiteren Entwicklung des Tourismus haben. Und auch die Nutzer – z.B. Freizeitkapitäne, Fahrgastschiffbetreiber oder Angler – wissen jetzt genau, was wo und zu welcher Zeit auf dem See möglich ist. Zugleich ist für den Schutz seltener Wasservögel und damit für ein Stück kostbarer Natur gesorgt“, betont Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Der See kann künftig mit Fahrgastschiffen, nichtmotorangetriebenen Sportbooten und motorangetriebenen Sportbooten „im Rahmen der Regelungen des Schifffahrtsrechts“ befahren werden. Auf zwei Flächen – eine im Nordwesten und eine im Südwesten des Sees – bleibt wegen des Natur- und Artenschutzes die Schifffahrt verboten. Diese beiden Flächen werden, wie bisher schon, mit Tonnen gekennzeichnet

Mit einer weiteren Allgemeinverfügung hat die Landesdirektion zusätzlich auch den zeitlichen Rahmen für die Schifffahrt auf dem Gewässer festgelegt. Die Schifffahrt ist danach zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober eines jeden Jahres von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang möglich.

Überdies hat das Landratsamt Görlitz mit Allgemeinverfügung vom 17. August den sogenannten Gemeingebrauch geregelt. Dazu gehören unter anderem das Baden und Schwimmen sowie das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb, wie z.B. Ruder-, Paddel-, Tret- und kleine Segelboote.

Den verfügten Nutzungseinschränkungen lag ein Artenschutzgutachten zugrunde. Der Berzdorfer See dient danach während des Vogelzuges und der Überwinterungszeit zahlreichen Vogelarten als Rast- und Überwinterungsgewässer. Beschränkungen gelten jedoch nicht für Wasserfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, sonstiger Behörden sowie die Wasserrettung und für Fischereiausübungsberechtigte. Im Hafen Görlitz wird die Schifffahrt ganzjährig möglich sein.

Die Allgemeinverfügungen werden am 12. September wirksam. Damit entfällt zugleich die befristete wasserrechtliche Zulassung des Landkreises Görlitz, mit der die Nutzung des Sees bisher geregelt wurde. Die Allgemeinverfügungen ist online auf dem Bekanntmachungsportal der Landesdirektion Sachsen abrufbar.

TSK / 12.09.2022

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