Kein Handlungsbedarf für Fußgänger am Schmöllner Weg

Die Verkehrssituation im Bereich Schmöllner Weg/Geschwister-Scholl-Straße soll „ganzheitlich betrachtet“ werden.
Bischofswerda. Der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags hat die Forderung, am Schmöllner Weg einen Fußgänger-Überweg (FGÜ) einzurichten, zurückgewiesen. Der entsprechenden Petition könne „nicht abgeholfen werden“, heißt es in der Stellungnahme des Ausschusses. Die Petenten sahen aufgrund der ab diesem Schuljahr geänderten Altersklasse der Hortkinder eine „deutlich verschärfte Gefahrenlage“ im Bereich Geschwister-Scholl-Straße/Schmöllner Weg. In der Vergangenheit sei es bereits mehrfach zu „Beinah-Unfällen“ gekommen.
Der Petitionsausschuss führt in seiner Stellungnahme aus, dass der Knotenpunkt im Zuge der Verkehrs-Entwicklungsplanung der Stadt Bischofswerda „vertieft betrachtet“ werde. Ziel sei der komplette Umbau des Bereichs. Am 27. Januar dieses Jahres sei ein Planungsbüro mit der konkreten Ausarbeitung beauftragt worden. Diese wurde mittlerweile vorgestellt und umfasst laut dem Petitionsausschuss „die sichere Fußgängerführung mit Querungsstellen und FGÜ sowie die Zentralisierung der Bushaltestellen im 400-Meter-Umkreis.“ Der Abschnitt sei von 2021 bis 2024 unfallfrei gewesen, heißt es weiter. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Aus der objektiven Auswertung der Unfalldaten ergibt sich kein Handlungszwang. Der Knotenpunktbereich ist nicht auffällig – eine besondere Gefahrenlage ist nicht gegeben.“ Bis zum Abschluss der Umgestaltung des Knotenpunktes werde als Zwischenlösung der Einbau einer Querungshilfe geprüft – welcher zwischenzeitlich in Form einer einseitigen Einengung der Fahrbahn realisiert wurde.