Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Wo verläuft die Grenze am Neißeviadukt?

Wo verläuft die Grenze am Neißeviadukt?

Am Ostufer der Neiße – hier an der Schrebergartenkolonie Nysa – liegt bekanntlich Polen, doch gehört eigentlich das gesamte Viadukt zum polnischen Staatsgebiet? Foto: Till Scholtz-Knobloch

Alternativer Text Infobild

Ein Grenzpfahl an der Neiße in Rothenburg mit dem Denkmal für das gegenüberliegende und komplett verfallene Tormersdorf auf heute polnischer Seite. Foto: Till Scholtz-Knobloch

Auf Google Maps ist das Neißeviadukt als Ausnahme vom sonstigen Verlauf der Staatsgrenze in der Mitte der Neiße verzeichnet – und zwar als bis zum Westufer zu Polen gehörig! Ist das nur ein hier und da kolportier Irrtum oder eine echte Grenzkuriosität?

Görlitz.
Vor dem Hintergrund der Titelgeschichte des Niederschlesischen Kuriers vom 9. August zu anderen Ortschaften mit Namen Görlitz wandte sich Leser Siegfried Hanzl aus Weinhübel mit folgender Frage an die Redaktion: „Haben Sie eine Information über den Grenzverlauf am Viadukt, ich habe bemerkt, dass die gezogene Grenze einen Bogen macht“. Siegfried Hanzl fügte den Screenshot eines Kartenausschnitts aus Google Maps bei, der zeigt, dass das Eisenbahnviadukt über die Neiße bis zur Westuferseite zu Polen gehört und hier nicht die Flussmitte die Staatsgrenze bilden soll. Auch in einer anderen kartographischen Umsetzung war dies dem Autor dieses Textes schon einmal aufgefallen und nach einigen Spuren schien sich diese Grenzkuriosität seit Festlegung der Oder-Neiße-Grenze – die bekanntlich in mehreren Etappen erfolgte – so auch bestätigen. Grundsätzlich ist es weltweit keine Seltenheit, dass Bauwerke wie Viadukte, Brückenzugänge oder Widerlager einen Grenzverlauf begründen, der vom gängigen Verlauf in Flussmitte abweicht. Ein Widerlager ist die massive Fläche, auf dem ein Bogen, Gewölbe oder eine Brücke aufliegt.

Auf der Potsdamer Konferenz überrumpelte Stalin die Westmächte 1945 bei Festlegung der Oder-Neiße-Linie damit, dass er die Lausitzer Neiße als Grenzfluss durchsetzte, während die Westmächte zunächst stets von einem Verlauf an der Glatzer Neiße ausgingen – eine ’Kleinigkeit’, die 2,7 Mio. Deutschen auf knapp 21.000 km², größer also als der heutige Freistaat Sachsen, zusätzlich einen Heimatverlust bescherte. Im Görlitzer Abkommen bestätigte die DDR diesen allgemeinen Grenzverlauf schon 1950, 1990 mit der Wiedervereinigung dann auch die Bundesrepublik. Dies als „rechtsidentischer Nachfolger“ des Deutschen Reiches, wie das Bundesverfassungsgericht zum Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973 zwischen der Bundesrepublik und DDR die Bundesrepublik einst selbst juristisch definiert hatte. Die Potsdamer Konferenz legte lediglich fest, dass die Oder-Neiße-Linie die Grenze bildet, ohne dabei konkrete Bauwerke zu nennen.

Zwischen 1945 und 1949 erfolgte die Grenzabsteckung durch die „Gemischte deutsch-polnische Grenzkommission“, quasi in Vorbereitung des Görlitzer Vertrages. Die Linie wurde also lokal vermessen und markiert. Die Interpretation nach lokalhistorischen Berichten und Sekundärdarstellungen ließ den Schluss zu, dass am Viadukt eine Grenzabweichung von der Flussmitte festgelegt worden sei. Diese Interpretation mag aus dem Umstand genährt sein, dass Polen strategisches Interesse am Brückenkopf bekundete und eine dominante Nutzung der Bahnanlagen anführen konnte. Bis heute erfolgen Rangiervorgänge durch die Zusammenführung der von Kohlfurt (Wêgliniec) und Hirschberg (Jelenia Góra) kommenden Strecken im Bahnhof Görlitz-Moys (Stacja Zgorzelec). Durch einen etwaigen Grenzverlauf auf Höhe der Uferseite des Viadukts fänden diese also innerhalb des polnischen Staatsgebietes statt.

Das Görlitzer Abkommen vom 6. Juli 1950 bestätigte den 1945 geschaffenen Grenzverlauf de facto; dort fand die Redaktion allerdings keine explizite Nennung des Viadukts. Vielleicht fühlt sich ein Leser nun angesprochen, im Sächsischen Staatsfilialarchiv Bautzen, im Stadtarchiv Görlitz oder in polnischen Staatsarchiven nach detaillierten Protokollen der 1945 bis 1949 tätigen Grenzkommission im Hinblick auf unseren Grenzabschnitt zu suchen. Immerhin wandte die polnische Staatsbahn für die Sanierung des Neißeviadukts von September 2012 bis Anfang 2014 alleinig 6,6 Mio. Euro auf. Bezeichnenderweise wurden dabei bereits Vorbereitungen auf eine Elektrifizierung umgesetzt. Die deutsche Bringschuld in dieser Angelegenheit zeugt  bekanntlich weiterhin von einem blamablen Verständnis innerhalb der Beteuerungen, die Region mit dem Nachbarn infrastrukturell gemeinsam zu entwickeln.

Schrecksekunde bei der Bundespolizei

Das polnische Bahninfrastrukturrecht geht bereits auf den Wiederaufbau des Viadukts nach dem Krieg zurück. 1952 begannen polnische Arbeiter mit der Sanierung, 1957 wurde die Brücke nun als Eisenbahngrenzübergang wieder in Betrieb genommen.

Dass die Frage nach dem richtigen Grenzverlauf in erster Linie ein brisantes Politikum darstellt, zeigte sich in einem Gespräch mit Michael Engler als Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Die Frage erwischte ihn quasi auf dem falschen Fuß, denn das Viadukt hat sich nicht selten als „Einfallstor“ bei der illegalen Zuwanderung erwiesen. Doch wie stünde es um Einsätze auf der Brücke, wenn man formal gar nicht auf dem Steinkoloss agieren dürfte? Noch stand nämlich die Antwort auf eine Presseanfrage des Niederschlesischen Kuriers beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) in Dresden aus.

Eine weitgehende Konstanz seit 1951

Das hatte angesichts der Brisanz seine Gründe, denn das Landesamt nahm die Anfrage zum Anlass, in einer geradezu wissenschaftlichen, mehrseitigen Ausarbeitung mit elf Fußnoten die Vielzahl historischer Weichenstellungen und dokumentierter gegenseitiger deutsch-polnischer Vereinbarungen einmal gründlich abzuarbeiten – und dies mit angesichts bisheriger Überlegung dann fast überraschender Feststellung. Zu den Markierungsarbeiten nach dem 2. Weltkrieg wird darin nämlich ohne Abstriche betont: „Die (...) Markierungsarbeiten wurden zeitnah begonnen und konnten 1951 mit dem Staatsakt über die Ausführung der Markierung der Staatsgrenze am 27. Januar 1951 abgeschlossen werden. Die bei dieser Bearbeitung entstandenen Dokumente belegen, dass im Bereich des heutigen Freistaates Sachsen die deutsch-polnische Grenze durchgehend in der Mitte des Flusses Neiße liegt. Beispielhaft sei hier die Protokollarische Beschreibung des Grenzlinienverlaufs (...) bei den Grenzzeichen 120 und 121 (beim Eisenbahnviadukt in Görlitz)“, wo es jeweils heiße: „Die Grenzlinie verläuft zwischen den Grenzmarkierungssäulen in der Mitte der Lausitzer Neiße. Auch die dort vermerkten Beschreibungen zum vorhergehenden und nachfolgenden Grenzzeichen geben keinen Anlass einen mittigen Verlauf in der Lausitzer Neiße in Frage zu stellen, was durch ebenfalls entstandene Koordinatenverzeichnisse und Karten bestätigt ist.“ DDR und Volksrepublik Polen hätten 1969 den Grenzverlauf nur in dem Maße aktualisiert, „wie natürliche Veränderungen den Verlauf der Neiße und damit seine Mittellinie beeinflusst haben“ – dies in Übereinstimmung mit einer gemeinsamen Kontrolle des Verlaufs der Grenzlinie auf den Gewässern 1977/78.

Und wie es der Zufall will haben Deutschland und Polen auf Grundlage der Arbeit der „Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission“ zwischen dem 16. September 2004 und 2025 eine neue vermessungstechnische Bestimmung des Grenzverlaufes vorgenommen. Am 15. Juli sei die Grenzdokumentation durch die Vorsitzenden der ständigen deutsch-polnischen Grenzkommission unterzeichnet worden. Die Antwort auf die Anfrage des Niederschlesischen Kuriers ergab in Gelegenheit quasi ein Gerüst für die wohl in wenigen Tagen ohnehin zu erwartende Pressemitteilung des GeoSN wie sich im Telefonkontakt herausstellte.

Und des Pudels Kern?

Der rein praktische Austausch von 307 Grenzmarkierungssäulen aus Beton durch Kunststoffsäulen war zwischenzeitlich verschiedentlich mit Pressearbeit bereits begleitet. „Die neu bestimmte Mittellinie der Neiße aktualisiert damit den zuletzt 1978 vermessungstechnisch bestimmten Grenzverlauf und wird in Zukunft Grundlage für die Aktualisierung der Produkte des GeoSN sein“, hieß es nun jedenfalls schon gegenüber unserer Redaktion. Etwaige andere Grenzabsteckungen zwischen 1945 und 1949 konnten jedenfalls nicht bestätigt werden.

So bleibt zu vermuten, dass anderslautende Landkarten, die das Viadukt als vollständig polnisches Staatsgebiet anzeigen, möglicherweise aus einer irrigen Vermischung von Eigentum am Bauwerk (PKP) und dem übertragen gedachten ’Eigentum’ im staatsrechtlichen Sinne einer Grenzziehung zurückzuführen sind. Auch bei der Bundespolizei kann man nach der Schrecksekunde durch die Anfrage also tief durchatmen.

Till Scholtz-Knobloch / 30.08.2025

Schlagworte zum Artikel

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Weitere aktuelle Artikel