Halleluja: Kaufhaus-Starre scheint gelöst

Blick in das leere, einstige Hertie-Kaufhaus Foto: Matthias Wehnert
Görlitz. Touristen stehen immer wieder staunend an den Fensterscheiben des Görlitzer Jugendstilkaufhauses – doch dieses steht seit 2009 leer. Nun hat sich die Landesdirektion Sachsen als obere Denkmalschutzbehörde gebeugt und eine Entscheidung zur Bauvoranfrage getroffen. Sie stimme den denkmalschutzrechtlichen Aspekten des Bauvorbescheids grundsätzlich zu. Damit kann das Verfahren weitergeführt werden.
„Es war keine einfache Entscheidung. Unsere Fachleute haben alle Argumente sorgfältig geprüft und abgewogen. Das Ergebnis schafft nun Klarheit“, so Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion. Die Zustimmung ist – und wie sollte es anders sein? – an die Bedingung geknüpft, bei der weiteren Bauplanung und Ausführung eng mit der städtischen Denkmalschutzbehörde zusammenzuarbeiten und die denkmalgeschützten Elemente so weit wie möglich zu erhalten.
Die Entscheidung war nötig geworden, weil Stadtverwaltung und Landesamt für Denkmalpflege in zwei zentralen Punkten unterschiedlicher Auffassung waren. Zum einen ging es um die geplante gewerbliche Nutzung des ersten und zweiten Dachgeschosses (künftig viertes und fünftes Obergeschoss). Zum anderen um den geplanten Abriss und Neubau des Daches, inklusive zusätzlicher Gauben und einer neuen Schutzkonstruktion über dem Lichthof. Die Landesdirektion befürwortet beides. Das öffentliche Interesse an Umbau und Wiederbelebung des Gebäudes überwiege den rein denkmalpflegerischen Erhaltungsanspruch, so Bélafi: „Die Aktivierung und der Erhalt des Kulturdenkmals ist wichtiger, als das Gebäude weiter seinem Dornröschenschlaf und dem Verfall zu überlassen.“ Der ursprüngliche Charakter des Hauses werde durch die Änderungen nicht entscheidend beeinträchtigt. Auch Oberbürgermeister Octavian Ursu begrüßt die Entscheidung: „Für die Stadt ist es von großer Bedeutung, dass das Kaufhaus saniert und wiederbelebt wird.“
Der Bauvorbescheid wurde am 25. Juni 2024 von Dipl.-Ing. Jörg Rudolph im Namen der Stöcker Kaufhaus GmbH & Co. KG eingereicht.